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“Sozialstaat jahrelang missbraucht”: Sechsfacher Mutter (32) wird schwerer Betrug vorgeworfen

17.09.2026 • 12:33 Uhr
"Sozialstaat jahrelang missbraucht":  Sechsfacher Mutter (32) wird schwerer Betrug vorgeworfen
Prozess um Sozialleistungsbetrug am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Angeklagte soll Behörden über Jahre getäuscht und Leistungen wie Familienbeihilfe, Unterhaltsvorschuss, Notstandshilfe und Krankengeld zu Unrecht bezogen haben. Sie bekennt sich teilweise schuldig.

Ihr sieben Monate altes Baby hat die Angeklagte bei sich, als sie im Landesgericht Feldkirch auf der Anklagebank Platz nimmt. Die Unterländerin, Anfang 30, ist sechsfache Mutter, das älteste ihrer Kinder ist zwölf Jahre alt. Später nimmt eine Begleitperson das Baby mit nach draußen. Noch längere Zeit ist vom Gang zu hören, wie das Kind weint.

Die familiäre Situation ist schwierig. Mit dem Vater ihrer vier jüngeren Kinder führte sie nach eigenen Angaben eine wechselhafte Beziehung. „Es war immer On-off, es war toxisch.“

“Sozialstaat missbraucht”

Die öffentliche Anklägerin legt der Frau unter anderem schweren Betrug zur Last. Über Jahre hinweg soll die junge Frau Sozialleistungen zu Unrecht bezogen haben. „Jeder von uns zahlt Steuern und Abgaben, um den Sozialstaat finanzieren zu können, und jeder von uns ist dankbar, wenn man staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen kann“, führt die Staatsanwältin aus. Die Angeklagte aber habe den Sozialstaat auf Kosten der Gemeinschaft missbraucht und unrechtmäßig Leistungen bezogen.

Laut Anklage soll die Frau zwischen September 2019 und März 2025 Behörden über ihre tatsächlichen Verhältnisse getäuscht haben. Betroffen sind Unterhaltsvorschüsse, Notstandshilfe, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung und Kinderabsetzbetrag, Wohnbeihilfe sowie der Heizkostenzuschuss. Der Schaden soll zumindest knapp 62.000 Euro betragen. Während des Bezugs soll sie sich zeitweise hauptsächlich in Deutschland und mehrere Monate in Afrika aufgehalten haben.

Falschen Beweisaussage und Verleumdung?

Hinzu kommt der Vorwurf der Verleumdung. Nach einem Obsorgestreit soll die Angeklagte bei einer polizeilichen Einvernahme wahrheitswidrig behauptet haben, der Vater ihrer Kinder habe sie in Hohenems mit der flachen Hand aufs Ohr geschlagen, wodurch sie ein geplatztes Trommelfell erlitten habe. Der Vorwurf der falschen Beweisaussage betrifft ihre Angaben zu den Unterhaltszahlungen. Sie soll wahrheitswidrig ausgesagt haben, der Kindesvater habe noch nie finanziell oder materiell etwas zu den Kindern beigetragen.

Teilweise schuldig bekannt

Die Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig. Verteidiger Dieter Klien erklärt, sie sei für das Jahr 2022 geständig. Damals habe sie tatsächlich rund ein Jahr in Deutschland gelebt. Subjektiv sei sie jedoch davon ausgegangen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg und einen Nebenwohnsitz in Deutschland habe. Auch der Verleumdung bekennt sie sich schuldig. Bei der falschen Beweisaussage bleibt sie nicht geständig. Sie habe lediglich angegeben, vom Vater der Kinder regelmäßig kein Geld für den Unterhalt zu bekommen.

Von August 2024 bis März 2025 war die Angeklagte in einem afrikanischen Staat aufhältig. Ursprünglich sei ein Urlaub geplant gewesen, dann habe ihr der Kindesvater die Pässe der Kinder weggenommen und sei nach Europa zurückgekehrt. Sie habe deshalb nicht wie geplant zurückreisen können und sei in Kamerun auf Sozialleistungen angewiesen gewesen, schildert sie unter Tränen. Dass sie den Auslandsaufenthalt hätte melden müssen, sei ihr bewusst gewesen.

Vertreter der mutmaßlich geprellten Behörden schildern anschließend die Leistungsbezüge und offenen Rückforderungen. Da der betroffene Kindesvater und ein Vertreter der Landesregierung nicht im Zeugenstand erschienen sind und zudem unklar ist, wo sich der Vater der Kinder aufhält, wird der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.