Anklage: Nichte und Ex-Schwiegertochter mit dem Tod bedroht

55-jähriger Angeklagter lehnte eine Diversion ab und bestritt die Anschuldigungen. So entscheid das Gericht.
Was wurde bei einem Telefonat zwischen einem 55-jährigen Mann und seiner Ex-Schwiegertochter tatsächlich gesagt? Darüber gingen die Darstellungen am Landesgericht Feldkirch deutlich auseinander. Der türkische Staatsangehörige ist nicht nur der ehemalige Schwiegervater der 30-Jährigen, sondern auch ihr Onkel. Der 55-Jährige musste sich wegen gefährlicher Drohung verantworten. Eine angebotene Diversion lehnte er ab.
Vorwürfe zurückgewiesen
Das inkriminierte Telefonat soll im August dieses Jahres geführt worden sein. Der Mann soll seiner Ex-Schwiegertochter dabei gedroht haben, sie, ihre Kinder und ihren Vater zu töten, wenn sie aus der Türkei zurückkomme. Der Angeklagte bestritt das. Er habe ihr nur gesagt, dass sie eine schamlose Person sei, weil sie schon einen anderen Mann habe und noch mit seinem Sohn verheiratet sei. Was der Angeklagte damals offenbar noch nicht wusste. Die Ehe war zu diesem Zeitpunkt schon geschieden. Die Frau belaste ihn zu Unrecht, weil er ihr und ihrer Familie die Schuld am Zustand seines Sohnes gegeben habe.
Drohungen am Telefon
Das Gespräch sei zunächst ganz normal verlaufen, schilderte das mutmaßliche Opfer. Dann habe der Angeklagte ihr Profilbild angesprochen und erklärt, sie dürfe so etwas nicht veröffentlichen, weil sie noch mit seinem Sohn verheiratet sei. Als sie auf die bereits erfolgte Scheidung verwiesen habe, sei es zum Streit gekommen. Der 55-Jährige habe sie beschimpft und gedroht, ihr und ihrem Vater den Kopf abzureißen. Nach ihrer Rückkehr aus der Türkei werde sie sehen, was alles passieren werde. Eine Drohung gegen ihre Kinder – wie von der Polizei protokolliert worden war – bestätigte sie vor Gericht nicht. Sie habe lediglich gesagt, dass sie Angst um ihre Kinder habe.
Ex-Frau hat keine Drohungen gehört
Die Ex-Frau des Angeklagten erklärte als Zeugin hingegen, es seien keine Drohungen ausgesprochen worden. Sie habe das Telefonat mitgehört. Die Familie habe damals nichts von der Scheidung gewusst und sich sehr gefreut, als sie es erfahren habe.
Zeugin für Richter “glaubwürdig”
Die belastenden Angaben hätten sich im Verfahren nicht bestätigt, bilanziert die Verteidigung im Schlussplädoyer. Es stehe Aussage gegen Aussage. Daher müsse nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden werden. Das Gericht folgte jedoch der Anklage. Die 30-Jährige habe einen überzeugenden persönlichen Eindruck hinterlassen und unmittelbar die Polizei verständigt. Der Angeklagte habe sich zu den Aussagen hinreißen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Wegen gefährlicher Drohung setzte es 180 Tagessätze zu je 20 Euro, insgesamt 3600 Euro. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.