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Auffahrunfall in Hard mit 2,4 Promille: Lenker vor Gericht

23.09.2026 • 15:50 Uhr
Auffahrunfall in Hard mit 2,4 Promille: Lenker vor Gericht
Der Unfalllenlker war laut Polizeibericht stark betrunken. NEUE

38-jähriger Pkw-Lenker der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen, Motorradfahrer verletzt

Mit 2,4 Promille Alkohol im Blut setzte sich ein 38-jähriger Bulgare Ende Mai des vergangenen Jahres ans Steuer seines Pkw. In Hard kam es zu einem Unfall, bei dem ein Motorradfahrer verletzt wurde. Am Landesgericht Feldkirch musste sich der Bauarbeiter nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig.

Das Auto vor ihm habe an einer Ampel stark gebremst, als diese auf Gelb gewechselt habe, begründete der Angeklagte den Auffahrunfall. Richter Theo Rümmele hielt dem 38-Jährigen entgegen, dass ein Lenker nach der Straßenverkehrsordnung ausreichend Abstand halten müsse, um auch dann rechtzeitig bremsen zu können, wenn das vorausfahrende Fahrzeug abrupt abbremse.

Wirbelsäule geprellt

Laut Anklage war der Bauarbeiter mit seinem Wagen auf den vor ihm fahrenden Motorradfahrer aufgefahren. Durch den Zusammenstoß wurde dieser gegen einen weiteren Pkw geschoben, der wegen einer roten Ampel angehalten hatte. Der Motorradfahrer stürzte und erlitt eine Prellung der Lendenwirbelsäule, Prellungen an den Knien sowie Hämatome.

Auch der Alkoholkonsum des Angeklagten war Thema in der Verhandlung. Der Bauarbeiter gab an, rund 0,3 Liter Wodka getrunken zu haben. Angesichts des festgestellten hohen Alkoholwerts glaubte ihm der Richter diese Mengenangabe nicht. Dem Angeklagten selbst tat der Unfall nach eigenen Worten sehr leid.

Auffahrunfall in Hard mit 2,4 Promille: Lenker vor Gericht
Dwer Angeklagte akzeptierte das Urteil. NEUE

Fahrlässige Körperverletzung

Richter Rümmele sprach den 38-Jährigen schließlich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Er verhängte drei Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro. Damit muss der Bauarbeiter 800 Euro bezahlen.

Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Eine unbedingte Haft hielt das Gericht nicht für notwendig. Wegen des hohen Alkoholgehalts wäre nach Ansicht des Richters allerdings eine reine Geldstrafe zu niedrig gewesen. Deshalb entschied er sich für die Kombination aus bedingter Freiheitsstrafe und zu bezahlender Geldstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Rechtskräftig ist es dennoch noch nicht. Da der 38-Jährige im Verfahren nicht anwaltlich vertreten war, tritt die Rechtskraft erst nach drei Tagen ein.