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Mit 100 km/h von Polizei davongerast: Schuldspruch nach Alko-Unfall in Dornbirn

14.09.2026 • 15:28 Uhr
Mit 100 km/h von Polizei davongerast: Schuldspruch nach Alko-Unfall in Dornbirn
Prozess nach Alko-Unfall am Landesgericht Feldkirch: Angeklagter bekannte sich teilweise schuldig. NEUE

Vor Gericht ging es aber auch um die Frage, wer im anderen Auto am Steuer saß.

Mit 1,2 Promille fuhr ein 26-jähriger Unterländer in Dornbirn vor der Polizei davon ehe seine Fahrt in einer 30er-Zone mit einem schweren Unfall endete. Laut Anklage war der Mann im April mit zumindest 100 Stundenkilometern unterwegs, geriet bei Dunkelheit auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem anderen Pkw. Dessen Lenker soll dabei an der rechten Schulter verletzt worden sein. Vor Gericht ließ der Angeklagte allerdings mit seiner Verantwortung aufhorchen. Das vermeintliche Opfer sei gar nicht gefahren, erklärte er. Am Steuer habe dessen Sohn gesessen. Und dieser sei nicht verletzt worden. Der grob fahrlässigen Körperverletzung bekannte sich der 26-Jährige deshalb nicht schuldig.

“Habe einen Scheiß gebaut”

Der Unfall ereignete sich am 20. April nach dem Training einer Amateurfußballmannschaft im Unterland. Nach der Kollision fuhr der Pkw des Angeklagten noch rund 50 Meter weiter und prallte gegen einen Zaun. Seinen eigenen Fehler stellte der bislang unbescholtene Angeklagte nicht infrage. “Ich bereue den Vorfall, ich habe einen Scheiß gebaut“, sagte er. Eigentlich hätte ein Kollege fahren sollen. Dieser, ein Probeführerscheinbesitzer, habe jedoch Alkohol getrunken und ihn schließlich gefragt, ob er mit seinem Auto fahren könne. Für die Schäden an beiden Autos hat der Angeklagte inzwischen 34.000 Euro bezahlt.

Wer saß am Steuer des anderen Wagens?

Doch wer hatte den entgegenkommenden Pkw tatsächlich gelenkt? Der Sohn des vermeintlich Verletzten erklärte vor Gericht, sein Vater sei gefahren. Auch der Vater blieb bei dieser Darstellung. Verletzt worden sei er bei der Kollision allerdings nicht. Seine Schulterbeschwerden seien arbeits- und altersbedingt. Für Fragen sorgte ein Ambulanzblatt. Darin war festgehalten, dass der Vater angegeben habe, dass die Verletzungen vom Unfall herrührten und er auf der Kollisionsseite, und damit nicht am Steuer, gesessen sei. Das stimme nicht, versicherte der Zeuge. Den Bericht habe schließlich nicht er geschrieben.

Aber auch die Darstellung des Angeklagten hinterfragte Richter Elias Klingseis. Der 26-Jährige erklärte, nach dem Unfall erkannt zu haben, wer aus dem anderen Auto ausgestiegen sei. Klingseis wunderte sich darüber, zumal sich das Fahrzeug rund 50 Meter entfernt befunden habe.

Richter: “Habe ein sehr schlechtes Gefühl”

Bei den Aussagen von Vater und Sohn blieben für den Richter erhebliche Zweifel. „Wir müssen auf unser Bauchgefühl hören“, erklärte Klingseis bei der Urteilsbegründung. Bei den beiden Zeugen habe er ein „sehr schlechtes Bauchgefühl“. Er verwies dabei auf indirekte Antworten, Stöhnen bei Nachfragen und fehlenden Augenkontakt. Staatsanwalt Johannes Kaufmann glaubte nicht, dass jemand anderer gefahren war. Verteidiger Hanno Lecher beantragte hingegen einen Freispruch vom Vorwurf der grob fahrlässigen Körperverletzung und regte eine Diversion an.

Freispruch und Schuldspruch

Das Gericht sprach den 26-Jährigen schließlich vom Vorwurf der grob fahrlässigen Körperverletzung frei. Wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde er zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2100 Euro verurteilt (60 Tagessätze zu je 35 Euro). Mildernd wertete Klingseis die Unbescholtenheit, das Geständnis und die geleisteten Zahlungen, erschwerend die grob fahrlässige Vorgangsweise. Eine Diversion komme wegen der Alkoholisierung nicht infrage. Das Urteil ist rechtskräftig.