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Zwischen leeren Stühlen und strittigen Fragen zum Stadttunnel

30.09.2026 • 17:46 Uhr
Zwischen leeren Stühlen und strittigen Fragen zum Stadttunnel
Die UVP-Anderungsverhandlung fand im großen Arbeiterlkammersaal statt. Hartinger, stadler

Nur wenige Interessierte verfolgten die Verhandlung zu den geplanten UVP-Änderungen beim größten Straßenbauprojekt des Landes. Inhaltlich ging es vor allem um den Bauablauf und Begleitmaßnahmen. Bei einigen Punkten gingen die Positionen dennoch deutlich auseinander.


Im Saal der Arbeiterkammer stehen rund 100 Stühle bereit. Besetzt sind an diesem Mittwochvormittag gerade einmal 20. Unter den Zuhörern sind nur eine Handvoll wenige Anrainer. Gekommen sind außerdem Vertreter der Nachbargemeinde Frastanz, Umweltanwältin Katharina Lins, Stadttunnel-Kritiker Andreas Postner sowie Vertreter der Initiative „Klimaschutz – Erspart uns die Tunnelspinne“. Vor dem Podium des Verhandlungsleiters haben einerseits die Genehmigungswerber mit ihren Anwälten Platz genommen, andererseits die Bürgerinitiative „stattTunnel“ sowie die Sachverständigen.

Eine Anrainerin sitzt im Publikum und macht eifrig Notizen. Ihren Namen möchte sie nicht in der Zeitung lesen. Dass so wenige Betroffene gekommen sind, überrascht sie nicht. „Viele haben schon resigniert”, meint sie. Dazu komme die Komplexität des Verfahrens. Die Dinge, die hier besprochen würden, seien für Laien kaum nachvollziehbar. Sie selbst wolle trotzdem genau zuhören. „und vielleicht findet man so auch wieder die Mitte“, sagt sie. Denn der Stadttunnel polarisiert seit Jahrzehnten.

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Philipp Bickel von der Abteilung Verkehrsrecht führte durch die Verhandlung. Hartinger

Änderungen bei Tunnelvortrieb und Transport

An diesem Vormittag geht es allerdings nicht mehr um die grundsätzliche Frage, ob der Stadttunnel gebaut werden darf. Der ist längst rechtskräftig genehmigt und befindet sich im Bau. Verhandelt werden Änderungen, die das Land Vorarlberg, die Stadt Feldkirch und die Vorarlberger Energienetze für das genehmigte Projekt beantragt haben. Unter anderem soll der Bauablauf verdichtet werden. Der Tunnelast Tosters und der dazugehörige Fluchtstollen sollen nicht mehr von außen nach innen, sondern vom unterirdischen Kreisverkehr in Richtung Tosters vorgetrieben werden. Das Ausbruchsmaterial soll mit E-Lkw statt über die Schiene beziehungsweise mit Diesel-Lkw abtransportiert werden. Außerdem soll die Betriebsstation Tosters in einem eigenen Kurzstollen untergebracht werden.
Verhandlungsleiter Philipp Bickel von der Abteilung Verkehrsrecht, die zugleich UVP-Behörde ist, eröffnet das Verfahren. Projektverantwortlicher Bernhard Braza erläutert anschließend die Änderungen und gibt einen kurzen Überblick über die bisherigen Arbeiten.

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Die Stadttunnel-Baustelle in der Felsenau. Siplovsek


Die Zahl der Einwendungen ist überschaubar. Laut Verhandlung wurden von zwei Seiten Einwendungen erhoben. Eine davon ist die Bürgerinitiative „stattTunnel“ mit Friederike Egle und Marlene Thalhammer. Sie haben schon vor rund 30 Jahren gegen das Vorgängerprojekt Letzetunnel gekämpft. An Ausdauer mangelt es den beiden also nicht. Nun stellen sie detaillierte Fragen zu Verkehr, Lärm, Auflagen und Grundstücksrechten. Nun stellen sie detaillierte Fragen zu Verkehr, Lärm, Auflagen und Grundstücksrechten.

E-Lkw-Fahrten

Besonders intensiv wird über den Abtransport des Ausbruchmaterials diskutiert. Bis zu 110 E-Lkw-Fahrten täglich sind vorgesehen. Der Verkehrssachverständige hält diese Größenordnung in der Verhandlung für plausibel. Auch die angenommenen Gewichte der Transporte seien nachvollziehbar. Egle bleibt skeptisch. 110 Fahrten bedeuteten 55 beladene Fahrten. Sie bezweifelt, dass überhaupt ausreichend E-Lkw für diese Transportleistung zur Verfügung stehen. Braza sieht darin kein Problem. In Vorarlberg gebe es derzeit rund 30 E-Lkw, für das Tunnelprojekt würden zehn bis elf benötigt, weil jedes Fahrzeug mehrmals fahren könne. Bereits in den Projektunterlagen wird der Wechsel zur E-Mobilität mit dem technischen Fortschritt der vergangenen Jahre begründet.

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Marlene Thalhammer und Friederike Egle vo der bürgerinitiative “statt.Tunnel”. NEUE


Die Bürgerinitiative will dennoch an der Bahn festhalten. Die Infrastruktur dafür sei schließlich bereits vorhanden. Warum also ein zweites System aufbauen? Die Projektwerber erklären, dass kein Parallelbetrieb vorgesehen sei. Wird die beantragte Änderung rechtskräftig, soll künftig mit E-Lkw gefahren und der Bahnanschluss rückgebaut werden. Als Vorteile nennen die Betreiber unter anderem den Wegfall des Brechers für das bahntaugliche Zerkleinern des Gesteins, weniger Verschublärm und weniger Lkw-Verkehr durch das Stadtgebiet.
Deutlich kontroverser wird es bei den Begleitmaßnahmen zur Verkehrsentlastung. Im Änderungsantrag war vorgesehen, die bisherige Nebenbestimmung so zu ändern, dass mit der Umsetzung der Begleitmaßnahmen spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Stadttunnels begonnen werden muss. Der Verkehrssachverständige macht in der Verhandlung deutlich, dass ihm das zu lange dauert.

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Projektverantwortlicher Bernhard Braza. Hartinger


Braza berichtigt daraufhin den Antrag: Die Projektwerber wollten nicht zwölf Monate warten, bevor mit den Arbeiten begonnen werde. Vielmehr solle für deren Fertigstellung ein Zeitraum von zwölf Monaten zur Verfügung stehen. Der Gutachter wünscht sich jedenfalls eine neue Formulierung: Mit den Begleitmaßnahmen soll nachweislich innerhalb eines Monats begonnen werden, ihre Fertigstellung soll spätestens zwölf Monate nach der Vollinbetriebnahme erfolgen. Braza begründet die Fristverlängerung von sechs auf zwölf Monate mit dem Umbau von rund 1,8 Kilometer Straße zwischen dem Portal Tisis und der Bärenkreuzung. Dazu kämen innerstädtische Herausforderungen und jahreszeitliche Einschränkungen. Zudem müsse der Verkehr zunächst durch den Tunnel geführt werden können, bevor die Arbeiten an der Oberfläche beginnen.
Die Bürgerinitiative lässt das Argument nicht gelten. Die Begleitmaßnahmen seien ein zentraler Bestandteil des Projekts und müssten entsprechend verbindlich umgesetzt werden.

Tempolimits

Auch bei den Tempolimits pocht sie auf die ursprünglichen Vorgaben. Konkret geht es um mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen, die zu den verkehrlichen Begleitmaßnahmen gehören. Im Änderungsantrag soll die Verpflichtung, die Einhaltung der Tempolimits auf verschiedenen Straßenabschnitten „sicherzustellen“, durch die Formulierung ersetzt werden, dass deren Einhaltung „bestmöglich unterstützt“ wird. Egle spricht von „sprachlicher Raffinesse“. Die Projektwerber argumentieren dagegen, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen durch die zuständige Behörde verordnet werden und die Projektwerber deren Einhaltung daher nicht selbst garantieren könnten.

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Initiative „Klimaschutz – Erspart uns die Tunnelspinne“ mit Alice Hagen-Canaval (l.) und Manfred Summer (r.)

Die Frage der dinglichen Rechte

Gegen Ende der Verhandlung meldet sich Manfred Sutter zu Wort. Er vertritt eine Anrainerin des Tostner Asts, die sich nach seinen Angaben derzeit in einem Enteignungsverfahren befindet. Sutter rückt damit die dinglichen Rechte in den Mittelpunkt. Gemeint sind Rechte an Grundstücken, die für Bau und Betrieb des Projekts benötigt werden. Sutter vertritt die Ansicht, dass die erforderlichen Rechte entsprechend dem ursprünglichen UVP-Bescheid vor Baubeginn vorhanden sein hätten müssen. Er kritisiert zudem die Rollenverteilung von Projektbetreiber, UVP-Behörde und Enteignungsbehörde und hinterfragt das öffentliche Interesse an Enteignungen für den Tosters-Ast. Seine Ausführungen bleiben die Position eines Vertreters einer betroffenen Anrainerin. Die Projektwerber hatten zuvor klargestellt, dass sie keineswegs auf erforderliche dingliche Rechte verzichten wollten. Bei der beantragten Änderung gehe es um eine Anpassung an die Rechtsprechung. Erforderliche Rechte müssten weiterhin vorhanden sein.

Koordinierender Sachverständige fasst zusammen

Das letzte fachliche Wort hat der koordinierende Sachverständige Jörg Zimmermann. Nach der Behandlung der einzelnen Fachbereiche zieht er Bilanz: „Ich komme als koordinierender Sachverständiger deshalb nach einer umfassenden und integrativen Gesamtschau zum Schluss, dass die vorgelegte Projektänderung, die Bauphase, den Stadttunnel Feldkirch betreffend, bei planmäßiger Ausführung und unter Einhaltung der bereits bestehenden Auflagen sowie unter Berücksichtigung der neu formulierten und ergänzten Auflagen als umweltverträglich beurteilt werden kann.“

Damit ist die Sache allerdings noch nicht entschieden. Das Ermittlungsverfahren wird geschlossen, einen Bescheid gibt es an diesem Tag nicht. Die UVP-Behörde muss nun über den Änderungsantrag entscheiden und einen schriftlichen Bescheid erlassen. Gegen diesen können die Verfahrensparteien das Bundesverwaltungsgericht anrufen.