Streit um „Alpe Krähenberg“ vor Gericht gelandet

Vor dem Landesverwaltungsgericht wurde am gestrigen Mittwochnachmittag über die Beschwerde des Bauherrn gegen den Abbruchbescheid der Gemeinde Sibratsgfäll verhandelt.
Von Kurt Bereuter
A m Mittwoch wurden vor einem Einzelrichter des Landesverwaltungsgerichtes wieder Akten zur “Alpe Krähenberg” in Sibratsgfäll gewälzt. Bürgermeister Martin Bereuter und Baurechtsverwaltung- Bregenzerwald-Chef Peter Heiss saßen dem Rechtsvertreter, Wilhelm Klagian und einer zweiten Juristin, des Bauherrn Richard Morscher, gegenüber. Sie hatten fristgerecht Beschwerde gegen einen Bescheid der Gemeinde vom Frühjahr eingebracht, in dem der Abbruch angedroht wurde, sollte der Bescheid rechtskräftig werden. Demzufolge sei „der vollständige Abbruch des ohne Baubewilligung errichteten Alpgebäudes“ binnen sechs Monaten verfügt, das Gelände in den ursprünglichen Zustand zu versetzen und standortgerecht zu begrünen.
Aktenvermerk
Auf richterlicher Seite wurde zu Beginn das Augenmerk auf einen formalen Akt gelegt, nämlich ob die Bauherrenseite eine Aufforderung der Gemeinde, ein geeignetes Betriebskonzept vorzulegen, schriftlich erhalten habe. Ein solches fehlendes Betriebskonzept sei in der Zurückweisung des Bauantrages als Mangel bezeichnet worden. Gefunden wurde sie nicht, lediglich ein Aktenvermerk einer Besprechung von Baubehörde/Baurechtsverwaltung und Bauwerberseite hätte diese Aufforderung zum Inhalt. Ob dieser Aktenvermerk zugestellt wurde, konnte nicht geklärt werden.
Die Feststellungen der Bauabweichungen– wie im Verwaltungsstraferkenntnis gegen den Bauherrn, Richard Morscher, erwähnt – blieben unbestritten. Er musste in Folge 7.700 Euro Strafe bezahlen. Morscher wurde in diesem vorgeworfen, ein nach Paragraf 18 Baugesetz bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ohne Baubewilligung ausgeführt zu haben und beim landwirtschaftlichen Alpgebäude die Nutzflächen für Wohnzwecke massiv erweitert zu haben. Rechtsvertreter Klagian geht aber weiterhin davon aus, dass „im Wesentlichen gebaut wurde, was bewilligt war“. Bürgermeister Martin Bereuter pocht nach wie vor auf ein Betriebskonzept und verwies darauf, dass laut Gutachten des Landwirtschaftssachverständigen das gesamte Gebäude der Alpwirtschaft zur Verfügung stehen müsse.

Entscheidung ergeht schriftlich
Nach der Verhandlung blieben Klagian und Bürgermeister Bereuter im Gespräch. Klagian möchte diese Angelegenheit im Konsens mit der Gemeinde lösen und bemerkte schon in der Verhandlung, dass dieses Verfahren heute unnütz sei. Sinnvoll wäre vielmehr, wenn die Gemeinde erklären würde, welche Rückbauten getätigt werden müssten, damit das Gebäude bewilligungsfähig wäre. Den Vorwurf des Landesvolksanwaltes – es handle sich hier um ein Aliud, also etwas ganz Anderes gebaut wurde, als bewilligt worden war – wies er ein weiteres Mal zurück. Bürgermeister Bereuter wiederum besteht auf ein schlüssiges und nachvollziehbares Betriebskonzept für dieses Alpgebäude.
Zwischenzeitlich liegt offenbar ein Antrag auf Benützungsbewilligung des Gebäudes vor, was laut Auskunft der Baurechtsverwaltung aber wie ein neuerlicher Bauantrag behandelt werden müsse. Es kann also noch länger dauern, bis es eine Entscheidung für die Alpe Krähenberg gibt, bis dahin bleibt sie stehen und darf nicht benützt werden. Ob eine konsensuale Entscheidung rechtlich hält, bleibt ebenso abzuwarten, der Landesvolksanwalt wird ein Auge darauf richten.

Die Vorgeschichte
Im Jahr 2009 kaufte der Werbeunternehmer Richard Morscher und der Landwirt Walter Natter in Sibratsgfäll die damals baufällige Alpe Krähenberg. Mit Baubescheiden ab 2012 wurde das Alpgebäude von März 2013 bis April 2015 zu einem luxuriösen „Alpresort“ neu errichtet, wie das entstandene Gebäude vom Immobilienmakler bezeichnet wurde. Der Unternehmer Christian Beer wollte das Anwesen vor drei Jahren kaufen. Dieser Kauf war aber nicht möglich, weil das bestehende Gebäude nicht den Bauplänen entsprechend ausgeführt wurde, so die Gemeinde unter dem neuen Bürgermeister Martin Bereuter (ab 8. April 2015) und dem Landesvolksanwalt. Wilhelm Klagian, Rechtsvertreter des Eigentümers Richard Morscher, verwies aber stets auf genehmigte Pläne und auch auf eine positive Schlussabnahme des Gebäudes durch den vormaligen Bürgermeister Konrad Stadelmann vom 1. April 2015, also eine Woche bevor der neue Bürgermeister ins Amt kam. Stadelmann hätte diese Baumaßnahmen – und Bauänderungen nicht genehmigen dürfen, weil sie keine gesetzliche Grundlage haben, wie der Landesvolksanwalt in seiner Messstandfeststellung urteilte. Es gab laut Volksanwalt nie einen gültigen Baubescheid, falls doch, wäre dieser nie „konsumiert‘“ worden, weil etwas anderes gebaut wurde.

Ermittlungen
Wie die NEUE berichtete, wurden gegen den früheren Bürgermeister Konrad Stadelmann Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt geführt. In weiterer Folge wurde der Verdacht um den Tatbestand der „Bestechlichkeit“ erweitert und das Verfahren an die zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien abgetreten, die nun weitere polizeiliche Ermittlungen in Auftrag gegeben hat. Eine Entscheidung der WKStA steht noch aus, es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.