Neuer Verdacht in der Causa Krähenberg

Sowohl in der Bausache selbst als auch beim Verdacht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt ist die nächste Runde bei der umstrittenen „Luxusalpe“ in Sibratsgfäll eingeläutet.
Wie die NEUE zuletzt im Mai berichtete, hatte die Gemeinde Sibratsgfäll durch die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald einen Bescheid erlassen, in dem das „Bauvorhaben“ für das in den Jahren 2013 bis 2015 sowie erneut von 2024 bis 2025 gebaute Alpgebäude zurückgewiesen wurde. Falls der Bescheid rechtskräftig würde, wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes und somit der vollständige Abbruch des errichteten Alpgebäudes „Alpe Krähenberg“ binnen einer Frist von sechs Monaten ab Rechtskraft des Spruchpunktes verfügt. Das Gelände müsste laut Bescheid in den ursprünglichen Zustand versetzt und standortgerecht begrünt werden.
Berufung beim Landesverwaltungsgericht
Rechtsanwalt Wilhelm Klagian, der den Bauwerber Richard Morscher vertritt, erhob gegen die Bescheide der Baubehörde der Gemeinde Sibratsgfäll durch die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald beim Landesverwaltungsgericht (LVG) fristgerecht Beschwerde. Dort soll nun demnächst eine erste Verhandlung stattfinden. „Aktuell kann ich nichts von Bedeutung für die Öffentlichkeit berichten“, kommentiert der Dornbirner Jurist, der auch dort das Mandat Morschers innehat den anstehenden Termin.

Ermittlungen gegen Alt-Bürgermeister Konrad Stadelmann
Wie die NEUE im Mai ebenfalls berichtete, leitete die Staatsanwaltschaft Feldkirch Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt gegen Alt-Bürgermeister Konrad Stadelmann ein. Bereits im Mai bestätigte die Staatsanwaltschaft Feldkirch, dass ein Abschlussbericht der Polizei vorliege und dieser nun geprüft werde, ob es noch weiterer Ermittlungsschritte bedürfe oder die Causa entscheidungsreif sei.

„Der ‚Ball‘ liegt nun Gott sei Dank nicht mehr in meinen Händen.“
Martin Bereuter, Bürgermeister
Nun ermittelt die WKStA wegen Verdachts der Bestechlichkeit
Wie die NEUE nun in Erfahrung bringen konnte, wurde das Verfahren an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgetreten. Als Grund wurde angeführt, dass der Verdacht wurde um jenen der Bestechlichkeit erweitert werde. In diesen Fällen werde immer von der WKStA ermittelt, informiert eine Sprecher auf Anfrage der NEUE. Für diesen Verdacht würden neuerliche polizeiliche Ermittlungen beauftragt und dann entscheide die WKStA, ob es zu einem Verfahren komme oder nicht. Es gilt bis auf Weiteres in beiden Verdachtsfällen die Unschuldsvermutung. Konrad Stadelmann war trotz mehrfacher Versuche für die NEUE nicht erreichbar. Wer auf der anderen Seite der Bestechung verdächtigt werde, war von der WKStA nicht zu erfahren. Davon wisse auch Rechtsanwalt Klagian nichts: „Wer mit welcher Begründung, auf welcher Tatsachengrundlage, gegen Herrn Stadelmann ermittelt, kann ich nicht sagen. Was ich aber sicher weiß ist, dass weder Herr Morscher noch Herr Natter irgendjemanden bestochen haben. Sollte Derartiges behauptet werden, sähe ich mich genötigt, eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verleumdung einzubringen. Ich verweise noch einmal darauf, dass es eine rechtskräftige Baubewilligung gab, ausschließlich der Innenausbau in Teilen anders erfolgte. Dies wurde vom Bauausschuss gerügt und nach Vorlage der Deckpläne von ebendiesem Bauausschuss für gut befunden und bei der Schlussabnahme 2015 mit Hinweis auf die Deckpläne bestätigt. Dazu verweise ich auf bekannte Stellungnahme vom 5. Dezember 2025 samt den Protokollen der bezughabenden Bauausschussitzungen. Wozu hätte irgendwer bestochen werden sollen, wenn der gesamte Bauausschuss vollständige Kenntnis über den Innenausbau hatte – die Pläne waren bekannt, ein Mitglied des Bauausschusses, das ursprünglich den Innenausbau rügte, war am Innenausbau wesentlich beteiligt und setzte diesen bis zuletzt um. Nur die Idee einer Bestechung, also in diesem Fall aller Mitglieder des Bauausschusses, ist eine verwegene Unterstellung.“ Weiters bestägtige Klagian auch, dass er im Falle eines weiteren Ermittlungsverfahrens Herrn Morscher auch in diesem vertreten würde.

„Aktuell kann ich nichts von Bedeutung für die Öffentlichkeit berichten.“
Wilhelm Klagian, Rechtsanwalt
Weiterhin kein Verkauf und keine Nutzung möglich
Solange kein rechtmäßiger Zustand auf diesem Grundstück hergestellt ist, kann die Alpe weiterhin nicht verkauft werden. Dazu kommt eine Nutzungsuntersagung für das Alpgebäude. Wie ein rechtmäßiger Zustand aussehen wird, steht weiterhin in Frage. Ob eine Redimensionierung ausreichen könnte, wird nicht zuletzt vom Ausgang der Verhandlung beim LVG abhängen.
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Komplettabbruch oder Redimensionierung?
Vorläufig darf das millionenschwere Alpgebäude also weder verkauft noch benützt werden. Bürgermeister Martin Bereuter würde diese Angelegenheit umso lieber einem guten Ende zuführen. „Aber nur einem, das rechtlich korrekt und vertretbar ist“, erklärt er telefonisch auf NEUE-Anfrage. Ob es zu einem Komplettabriss oder zu einer massiven Redimensionierung komme, könne er nicht sagen, der Ball liege nun „Gott sei Dank“ nicht mehr in seinen Händen, sondern vorläufig beim LVG.
Kurt Bereuter (NEUE Vorarlberger Tageszeitung)