Gemeinde Gottes: “Gravierende Lücke” im Kinderschutz

Nach jahrelangen Hinweisen und Beschwerden über abgeschottete, bibeltreue Gemeinschaft im Klostertal: Neos kritisieren mangelnden Informationsaustausch zwischen Behörden.
Die „Gemeinde Gottes“ im Klostertal beschäftigt inzwischen auch die Landespolitik. Nach den Berichten über mögliche Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in der streng bibeltreuen Gemeinschaft haben die Neos zwei Anfragen an die Landesregierung gerichtet (die NEUE berichtete). Die Antworten von Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) werfen nun neue Fragen auf, zumindest für die Pinken.
Keine Erkenntnisse weitergegeben?
Bereits während der Corona-Zeit gab es gemeinsame Kontrollen der Polizei und der Bezirkshauptmannschaft bei der „Gemeinde Gottes“ in Wald am Arlberg. Auch das Institut für Sozialdienste beschäftigte sich mit der Gemeinschaft. Der Dalaaser Bürgermeister Martin Burtscher wandte sich wiederholt an die Behörden. 2023 schrieb er sogar an Landeshauptmann Markus Wallner. Was daraufhin geschah, wollten die Neos wissen. Schöbi-Fink erklärt lediglich, es sei „wie in solchen Fällen üblich, eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde“ erfolgt. Welche Behörde kontaktiert wurde und welche Schritte folgten, bleibt offen. Auf die weitere Frage, welche Erkenntnisse aus früheren Behördenkontrollen und der Beschäftigung des Instituts für Sozialdienste an die Kinder- und Jugendhilfe weitergegeben wurden, fällt die Antwort knapp aus: „Es wurden keine Erkenntnisse weitergegeben.“
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Wie viele Hinweise oder Gefährdungsmeldungen seit 2015 im Zusammenhang mit der „Gemeinde Gottes“ eingegangen sind, kann die Landesregierung ebenfalls nicht sagen. Die Kinder- und Jugendhilfe verfüge nicht über die technischen Voraussetzungen, entsprechende Fälle herauszufiltern. Zudem würden eingehende Informationen nicht automatisch das Glaubensbekenntnis der Betroffenen erkennen lassen. Eine nachträgliche Zusammenführung sämtlicher Informationen sei aus rechtlichen und technischen Gründen nicht möglich.

Für Neos “problematisch”
Für Neos-Jugendsprecherin Fabienne Lackner ist das schwer nachvollziehbar. Besonders problematisch findet sie, dass die Kinder- und Jugendhilfe bei derselben Bezirkshauptmannschaft angesiedelt ist, die seit Jahren mit Schreiben des Dalaaser Bürgermeisters befasst war. Lackner ortet gravierende Lücken im Kinderschutz. „Ein Kinderschutz, der erst handelt, wenn jemand ein bestimmtes Kind beim Namen nennt, erreicht genau jene Kinder nicht, die niemand sieht“, kritisiert sie.
Die Landesregierung verweist hingegen auf die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten. Eine Gefährdungsabklärung werde eingeleitet, wenn der konkrete Verdacht bestehe, dass ein bestimmtes Kind oder ein bestimmter Jugendlicher gefährdet sei. Ohne entsprechende Hinweise könne die Kinder- und Jugendhilfe nicht von sich aus tätig werden. Das gilt offenbar auch für die jüngsten Medienberichte. Obwohl ehemalige Mitglieder gegenüber dem Magazin „Datum“ von körperlicher und seelischer Gewalt berichtet hatten und die Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung sowie des Quälens oder Vernachlässigens ermittelt, setzte die Kinder- und Jugendhilfe nach Angaben der Landesregierung “keine zusätzlichen Schritte”. Die Berichterstattung habe keine Hinweise auf eine mögliche Gefährdung eines konkreten Kindes ergeben. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen richten sich gegen ein Mitglied der Gemeinschaft.

Anruf einer Aussteigerin
Die Anfrage bringt auch nähere Informationen über einen früheren Hinweis einer ehemaligen Angehörigen. Diese hatte sich bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz gemeldet. Laut Landesregierung betrafen ihre Schilderungen allerdings Vorgänge in Deutschland vor 2009. Es sei um die Androhung des Ausschlusses aus der Gemeinschaft und das Meiden von Mitgliedern bei Verstößen gegen Regeln gegangen. Körperliche Gewalt habe die Frau nicht behauptet. Vorwürfe über Vorgänge in Österreich seien ebenfalls nicht erhoben worden. Die Behörde habe ihr geraten, sich an die deutschen Behörden zu wenden. Da sich die Frau nicht mehr meldete und telefonisch nicht mehr erreichbar war, erfolgten keine weiteren Abklärungen. Die österreichischen Sicherheitsbehörden seien über den Anruf informiert worden.
Schulfrage bleibt offen

Die zweite NEOS-Anfrage beschäftigt sich mit dem Unterricht der Kinder. Bereits 2021 berichtete die NEUE, dass die Gemeinschaft eine „Private Christliche Schule“ beworben hatte, ohne eine solche Einrichtung angemeldet zu haben. Jüngst berichtete „Datum“ von erfolglosen Kontrollversuchen der Bildungsdirektion. Nach einem Besuch im März 2023 soll den Mitarbeitern ein weiterer Aufenthalt auf dem Gelände untersagt worden sein. Die Neos wollten deshalb unter anderem wissen, wie viele Kinder tatsächlich zu Hause unterrichtet werden, wie die Bildungsdirektion die Unterrichtsinhalte überprüft und welche Konsequenzen aus den früheren Kontrollversuchen gezogen wurden.
Konkrete Antworten darauf gibt es von der Landesregierung nicht. Schöbi-Fink verweist auf die Zuständigkeit des Bundes. Die Bildungsdirektion unterstehe in diesen Angelegenheiten dem Bildungsministerium. Das Land habe keinen eigenen Spielraum, zusätzliche Kontrollen vorzuschreiben. Die Landesrätin verweist allerdings darauf, dass neben den jährlichen Externistenprüfungen auch Reflexionsgespräche vorgesehen seien. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, müsse die Bildungsdirektion den häuslichen Unterricht untersagen.

Für Neos-Bildungssprecherin Katharina Fuchs sind die Antworten der Landesregierung unbefriedigend. „Eine bestandene Prüfung zeigt, was ein Kind gelernt hat. Wie es ihm geht, zeigt sie kaum. Wenn die Kontrollversuche der zuständigen Behörden an verschlossenen Türen scheitern, müssen diese Informationen bei der Jugendhilfe landen.“ Die Neos fordern deshalb eine engere Zusammenarbeit zwischen Bildungsdirektion, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Gesundheitsstellen. Außerdem sollen sämtliche seit 2015 vorliegenden Informationen zur „Gemeinde Gottes“ zusammengeführt und neu bewertet werden.