Bürgermeister Kresser über Volksabstimmung: “Ich muss den Bescheid ausfertigen, obwohl er verfassungswidrig ist”

Hörbranz steht vor einer Volksabstimmung zum ASZ Leiblachtal, die verfassungswidrig sein dürfte. Die NEUE hat Stimmen zur Causa eingeholt und die Rechtslage genau unter die Lupe genommen.
In Hörbranz könnte die Gemeindebevölkerung bald zu einer Volksabstimmung gebeten werden, obwohl diese Abstimmung womöglich unzulässig ist. Es geht um das Altstoffsammelzentrum (ASZ) Leiblachtal, das an der Kreuzung Allgäustraße/Ziegelbachstraße entstehen soll und vonseiten der FPÖ-Ortspartei – wie die NEUE bereits Ende August berichtete – massiv bekämpft wird. Sechs Fragen und Antworten zu einem kuriosen politischen Schlagabtausch.
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Warum gibt es dicke Luft in der Hörbranzer Gemeindestube?
Die Fronten sind recht klar: Bürgermeister Andreas Kresser (Liste TOP) und seine Kollegen aus Lochau, Hohenweiler, Eichenberg und Möggers wollen mit dem Bau des ASZ eine gemeinsame Lösung für die Altstoffentsorgung in der Talschaft errichten, da die gemeindeeigenen Bauhöfe den Anforderungen nicht mehr nachkommen können. Der eingangs genannte Standort wurde in einem Gutachten der Landesraumplanungsabteilung aus dem Jahr 2018 als bestmöglicher beurteilt. Die fünf Kommunen haben auch schon einen entsprechenden Gemeindeverband gegründet und diesem das vorgesehene Grundstück übertragen. In vier Gemeindevertretungen fielen die Beschlüsse einstimmig, nur in Hörbranz votierten die vier FPÖ-Mandatare dagegen. Bei 22 Ja-Stimmen blieben sie aber in der Minderheit, ebenso wie bei ihrem Antrag auf eine Volksbefragung.

Warum könnte das Volk trotzdem zur Wahlurne schreiten?
FPÖ-Ortsparteiobmann Josef Siebmacher ließ nicht locker. Seine Fraktion sieht den Standort aus verkehrstechnischer Sicht als ungeeignet an und initiierte deshalb einen Antrag auf Volksabstimmung über die Gemeindewahlbehörde. Diese setzt sich nämlich – anders als die Gemeindevertretung – über das Ergebnis der Landtagswahl zusammen. Die FPÖ beschloss dort die Durchführung der Volksabstimmung gemeinsam mit den Stimmen der ÖVP – die in der Hörbranzer Gemeindevertretung gar keine Mandate mehr hat, aber offenbar altgediente Politiker aus ihrer noch bestehenden Ortsgruppe ins Gremium sendete.

Verkehrsbedenken
Die FPÖ Hörbranz befürchtet am geplanten Standort des ASZ Leiblachtal an der viel frequentierten Kreuzung Allgäustraße/Ziegelbachstraße ein “Verkehrschaos”. Bürgermeister Andreas Kresser weist diese Darstellung zurück, die Gemeinde nehme das Thema aber sehr ernst. Laut Machbarkeitsstudie werden rund 20.000 Anlieferungen zum ASZ pro Jahr prognostiziert, das sind durchschnittlich rund 385 Fahrzeuge pro Woche. Bei einer Verkehrserhebung im September 2023 wurden allein auf der Allgäustraße in diesem Bereich innerhalb einer Woche rund 48.000 Fahrzeugdurchfahrten gezählt. Das ASZ, so argumentiert Kresser, spiele also eine “untergeordnete Rolle”.
Ist das rechtlich zulässig?
Einem Gutachten des renommierten Verfassungsjuristen Peter Bußjäger zufolge ist eine Volksabstimmung in diesem Fall verfassungsrechtlich unzulässig. Durch die Gründung des ASZ-Gemeindeverbands und der Übertragung des Grundstückes an diesen hat die Marktgemeinde Hörbranz de facto keinen Handlungsspielraum mehr. Sie könnte die Zuständigkeit nur durch ein Ende der Mitgliedschaft zurückerlangen, was jedoch frühestens 2035 möglich ist. “Die im vorliegenden Antrag gewählte Fragestellung der Volksabstimmung entspricht somit nicht den Anforderungen (…), da sie mehrere Angelegenheiten zum Inhalt hat, die noch dazu zum Teil nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegen. Bereits aus diesem Grund ist die Fragestellung unzulässig”, stellt Bußjäger im Gutachten fest.

Was denken die Gemeindepolitiker?
“Unser Anwalt sieht es anders”, entgegnet FPÖ-Ortsparteiobmann Josef Siebmacher in den “Vorarlberger Nachrichten”. Man wolle über das ASZ abstimmen lassen, damit “ein mögliches Projekt auf breiten Schultern getragen wird.” Bürgermeister Andreas Kresser wirft dagegen FPÖ und ÖVP vor, zu riskieren, dass ein “wichtiges und wertvolles Instrument der direkten Demokratie ad absurdum geführt wird”. Es sei “paradox”, dass in der Volksabstimmung über ein Thema abgestimmt werden soll, das nicht mehr im Einflussbereich der Gemeinde steht, teilt er in einer Aussendung mit. Neos-Fraktionsobmann Dominik Greißing steht ebenfalls hinter dem Bau des ASZ und betont in einer Aussendung: “FPÖ und ÖVP setzen den Menschen eine Abstimmung vor, die rechtlich kaum halten dürfte. Sie fordern die Gemeinde Hörbranz dadurch auf, ihre Zusagen gegenüber den Partnergemeinden im Leiblachtal zu brechen. Das hat mit Bürgerbeteiligung wenig zu tun.”

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Warum hat der Bürgermeister nicht interveniert?
Kresser ist als Bürgermeister automatisch Vorsitzender der Gemeindewahlbehörde und bereitet die Abstimmung vor, ist selbst aber nicht abstimmungsberechtigt. Gegenüber der NEUE verrät Kresser, wie er die Vorgänge in der Gemeindewahlbehörde erlebt hat: “In diesem Gremium gibt es keine Befangenheit. Auch der Antragsteller sitzt mit am Tisch. Mehrfach habe ich an die abstimmungsberechtigten Personen appelliert, ihre Pflicht als Behörde wahrzunehmen und nicht als Parteipolitiker tätig zu sein.” Dem sei offenbar nicht Rechnung getragen worden. “Nun muss ich den Bescheid für die Volksabstimmung ausfertigen, die ich – obwohl sie verfassungswidrig ist – nicht rechtlich bekämpfen darf.”

Schreiten die Hörbranzer wirklich zur Volksabstimmung?
Prinzipiell hat die FPÖ nun zehn Wochen Zeit, 700 Unterschriften in der Marktgemeinde zu sammeln, damit die Volksabstimmung zustande kommt. Verfassungsjurist Bußjäger sieht zwei Möglichkeiten, wie die laut seinem Gutachten verfassungswidrige Volksabstimmung verhindert werden könnte. “Wenn genügend Unterschriften gesammelt sind, muss die FPÖ den Antrag auf Volksabstimmung der Gemeindevertretung vorlegen. Diese stimmt dann darüber ab, ob die Volksabstimmung durchgeführt wird”, erläutert Bußjäger im Gespräch mit der NEUE. Hintergrund dieser Vorgangsweise ist ein Präzedenzfall in Ludesch, als eine Volksabstimmung über eine Flächenumwidmung für die Erweiterung des Fruchtsaftherstellers Rauch vom Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt wurde. Laut der Rechtssprechung steht es nämlich “nicht im Einklang mit dem repräsentativ-demokratischen System”, wenn die Gemeindevertretung gegen ihren Willen durch eine Volksabstimmung an eine bestimmte Entscheidung gebunden werden konnte. Dass die Gemeindevertretung für eine Volksabstimmung votiert, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse, die schon den FPÖ-Antrag auf Volksbefragung verhinderte, ausgesprochen unwahrscheinlich.
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In zweiter Instanz, so Bußjäger, könnte auch die Gemeindeaufsichtsbehörde – in diesem Fall die Bezirkshauptmannschaft Bregenz – tätig werden, um einen möglichen Beschluss der Hörbranzer Gemeindevertretung für eine verfassungswidrige Volksabstimmung aufzuheben. Zur Aussage des FPÖ-Ortsparteiobmanns, wonach sein Anwalt eine andere Rechtsmeinung als das Gutachten hat, entgegnet Bußjäger: “Der FPÖ steht eine andere Rechtsmeinung natürlich frei. Aber es würde mich doch sehr wundern, wenn der Verfassungsgerichtshof die Fragestellung als zulässig beurteilen würde.”
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)