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Experten äußern Bedenken in Debatte um Strafmündigkeit

23.10.2026 • 08:00 Uhr
Experten äußern Bedenken in Debatte um Strafmündigkeit
Rechtsanwalt und Jugendarbeiter äußern sich zur Debatte um die Strafmündigkeit. Stiplovsek (2), Hartinger

Nach dem Raubüberfall in Dornbirn hat die NEUE mit Rechtsanwalt Wilfried Weh und Jugendarbeiter Christian Haidinger gesprochen. Beide sehen die aktuelle Debatte über die Strafmündigkeit kritisch und plädieren für andere Lösungsansätze.

Der Raubüberfall auf einen 72-Jährigen in Dornbirn polarisiert weiterhin. Nachdem am Mittwoch bereits kurz nach dem Vorfall Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Sicherheitslandesrat Markus Klien (FPÖ) eine Senkung des Strafmündigkeitsalters gefordert hatten, bezogen am Donnerstag auch SPÖ-Klubobmann Mario Leiter sowie die Neos Stellung.

Leiter nimmt die Koalitionspartner im Bund in die Pflicht und verweist auf ein fertiges Sicherheitskonzept von Justizministerin Anna Sporrer. Es liege an Innenminister Gerhard Karner diesem zuzustimmen. Vonseiten des Neos-Landtagsklubs weist den Landeshauptmann darauf hin, dass nun Maßnahmen gesetzt werden sollten. Es müsse möglich gemacht werden, Intensivtäter aus ihrem bisherigen Umfeld zeitlich herauszunehmen.

Die NEUE hat darüber hinaus weitere Stimmen gesammelt. Wilfried Weh, Rechtsanwalt und seit Jahrzehnten im Strafrecht tätig, und Christian Haidinger von der Offenen Jugendarbeit Dornbirn (Ojad) haben mit der NEUE gesprochen und ihre Sicht dargelegt.

“Es muss andere Mittel geben”

“Die Strafmündigkeit herabzusetzen, ist nicht der richtige Weg”, erklärt Rechtsanwalt Wilfried Weh, “Es muss andere Mittel geben.” Weh erklärt, dass in solchen Fällen beziehungsweise in der Prävention nicht beim Strafrecht, sondern in der Jugenderziehung anzusetzen ist. Er erachtet dies als gesellschaftliches Thema. Nichtsdestotrotz erfordere die drastische Straftat eine Reaktion. Er macht allerdings klar: “Wirtschaftswissenschaftler, die nie einen Strafprozess gesehen haben, sollten sich da nicht einmischen.”

Experten äußern Bedenken in Debatte um Strafmündigkeit
Wilfried Weh am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Weh führt auch ein Beispiel an, was die Konsequenz einer Herabsetzung der Strafmündigkeit wäre: “Da kommt man mit irgendwelchen erwachsenen Verbrechern ins Gefängnis. Das ist nicht der richtige Weg.”

“Wir können nicht alles abfangen”

Christian Haidinger von der Ojad findet für den Raubüberfall deutliche Worte: “Was sie gemacht haben, ist absolut nicht in Ordnung.” Er merkt aber auch an, dass es sich um spezielle Fälle handle. Es gebe vereinzelte Täter unter 14 Jahren, die für einen Großteil der ungesühnten Delikte aufgrund von Strafmündigkeit verantwortlich seien. Im konkreten Fall ist er der Ansicht, hätte man früher hinschauen müssen.

Haidinger geht davon aus, dass die Strafunmündigkeit bei der Tat für die beiden 13-Jährigen keine Rolle spielte. “Wären wir bei Straftaten bei zwölf, hätten die zwei das trotzdem getan. Die haben sicher nicht darüber nachgedacht, ob sie strafmündig sind.”

Experten äußern Bedenken in Debatte um Strafmündigkeit
Christian Haidinger von der Offenen Jugendarbeit Dornbirn (Ojad). Stiplovsek

Er spricht sich gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit aus. In seinen Augen sei es wichtiger, früher anzusetzen, beispielsweise wenn junge Leute zum zweiten oder dritten Mal auffällig werden. Es solle verhindert werden, dass sich die Person in eine falsche Richtung entwickelt.

Von Thomas Frick und Tobias Holzer