14-Jähriger soll Jugendliche mit Messer bedroht haben

Der junge Mann behauptet, das angebliche Opfer nicht zu kennen. Über ihn wurde bereits vor Monaten ein Waffenverbot verhängt.
Der 14-jährige Angeklagte ist unruhig, immer wieder ärgert er sich. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreitet er vehement. Bei der Justiz ist er kein Unbekannter. Zwar steht bislang keine Verurteilung zu Buche, jedoch wurden ihm bereits Diversionen gewährt und Verfahren in der Vergangenheit eingestellt. Anfang des Jahres wurde über ihn ein Waffenverbot verhängt.
Butterfly-Messer
Der junge Mann soll im August 2026 eine 17-Jährige mit einem Butterfly-Messer bedroht haben. Er habe gezückt, ihr vorgehalten und gesagt: “Wenn du noch einmal so etwas zu mir sagst, dann mache ich etwas mit dir.” Ihm wird daher schwere Nötigung zur Last gelegt.
Er bestreitet nicht nur die Tat, sondern auch, das angebliche Opfer zu kennen. Mit einem anderen Bekannten habe er seit Mai Probleme. Wie sich herausstellt, sei dieser junge Mann mit der Jugendlichen vertraut. Langsam erinnert sich der Angeklagte an die junge Frau. Er habe sie mehrmals gesehen, sei einmal mit ihr in Streit geraten. Dies habe allerdings nicht im August, sondern im Juni stattgefunden.
“Wie viel Verlass ist auf Ihre Angaben?”, fragt Staatsanwältin Karin Dragosits. Der Angeklagte wird laut, erklärt, er sei doch nicht so dumm und verwende ein Messer, “wenn die Polizei schon sechsmal meine Fingerabdrücke genommen hat”. Kurz darauf entschuldigt er sich für sein Verhalten. Er sitzt seit dem Vortag der Verhandlung in Haft und könne die ihm verschriebenen Medikamente nicht nehmen.
Die 17-Jährige und ein Bekannter sind als Zeugen geladen, erscheinen jedoch nicht vor Gericht. Die Verhandlung wird daher auf unbestimmte Zeit vertagt. Für den 14-jährigen Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.