Freispruch in Prozess um Gewalt in der Ehe

Ein Ehepaar war wegen Gewaltätigkeiten angeklagt, im Prozess kamen allerdings Zweifel auf.
Wenn zwei Menschen sich widersprechen, ist die Feststellung der Wahrheit oft schwer. So war es auch im Fall jener Eheleute, die am Mittwoch vor dem Landesgericht Feldkirch standen. Die Anklage warf dem Mann vor, seine Frau über Jahre hinweg geschlagen zu haben. Der Frau wurde angelastet, sie habe ihn gekratzt.
Der 34-Jährige bestritt alle Vorwürfe und erklärt, sie hätten nur gestritten. „Ich habe meine Frau nicht verletzt“, beharrte der Ivorer. Die Beweisfotos zeigten blaue Flecken an Stellen, an denen er sie nicht angefasst habe. Die Frau wollte zunächst nicht aussagen, tat es dann aber doch, nachdem ihr klar gemacht wurde, dass das Verfahren ansonsten nicht weit führen würde.
Ihr Mann habe sie zwei bis drei Mal jährlich körperlich angegriffen, gab die sechsfache Mutter an. Er habe sie unter anderem an den Haaren gerissen, wo sie nun kahle Stellen habe. Außerdem habe er sie die Stiege hinuntergestoßen. Zu Silvester habe er sie so getreten, dass sich ein Wirbel verschoben habe, weshalb sie länger nicht habe gehen können. Woher sie wisse, dass sich ein Wirbel verschoben habe, will Richter Dietmar Nußbaumer wissen. Es sei eine Vermutung, gibt die Frau zu, beim Arzt sei sie nicht gewesen.
Über eine von ihr behauptete Vergewaltigung wollte sie nicht mehr aussagen. Ihr Mann mache nun eine Therapie beim ifs. Seitdem sei es viel besser geworden. Scheiden lassen will sie sich trotzdem, aber im Guten. Der Angeklagte gab an, nur wegen der Alkoholprobleme seiner Frau zum ifs zu gehen. Die 37-Jährige erwiderte, zwar früher mehr getrunken zu haben, nun sei es aber weniger. Sie gab auch an, dass sie unter psychischen Problemen leide und sich zeitweise selbst verletzt habe.
Eine 18-jährige Nachbarin, die beide von Kindesbeinen an kennt, sagt unter Tränen aus, die Frau habe ihr zwar von den Vorfällen berichtet, aber sie könne sich weder vorstellen, dass er dazu fähig sei, noch, dass die Frau lüge. Aus dem verlesenen Protokoll eines Kindes der Frau geht hervor, dass es nie vom Angeklagten geschlagen wurde und auch nie gesehen habe, dass er die Mutter geschlagen hätte.
„In einem Strafverfahren gilt der Zweifelsgrundsatz“, erklärt Richter Nußbaumer und sprach beide Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab
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