Kein Vollrausch trotz 3,5 Promille

Staatsanwältin hielt 40-Jährigen für zurechnungsfähig. Ihm wird vorgeworfen, seine Partnerin geschlagen zu haben.
Der polizeiliche Alkoholtest ergab bei dem Beschuldigten nicht weniger als 3,52 Promille Blutalkohol. Üblicherweise gehen die Gerichte bei einer Alkoholisierung von über drei Promille von einem Vollrausch aus. Aber der 40-Jährige habe keineswegs stark alkoholisiert gewirkt, sagte vor Gericht der ermittelnde Polizist.
Auch deshalb ging Staatsanwältin Melanie Wörle davon aus, dass der Rumäne in der fraglichen Tatnacht zurechnungsfähig gewesen ist, wenn auch eingeschränkt.
Er habe das Geschehen detailreich schildern können und nach eigenen Angaben ein Alkoholproblem, sagte die öffentliche Anklägerin am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch.
Verteidiger ist anderer Meinung
Verteidiger Halil Arslan hingegen meinte, sein Mandant sei zurechnungsunfähig gewesen und dürfe, falls überhaupt, nur wegen der Begehung von Straftaten im Zustand voller Berauschung verurteilt werden, mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft. Richterin Magdalena Rafolt vertagte den Strafprozess auf Jänner 2022, auch zur Befragung weiterer Zeugen.
Im Nachthemd rannte die 42-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten im Unterland in einer Nacht Anfang August hilfeschreiend auf die Straße. Der Rumäne gab am Donnerstag nur die ihm vorgeworfene versuchte Körperverletzung zu: Er habe sie geschlagen, gegen den Kopf und die Rippen, und sie dabei an den Haaren festgehalten. Den Hauptvorwurf der schweren Nötigung mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestritt der Arbeiter: Er habe ihr kein Messer an den Hals gehalten und ihr nicht damit gedroht, sie abzustechen, wenn sie weiterhin schreie. Dazu wird wohl ein Freispruch erfolgen. Denn seine rumänische Lebensgefährtin sagte vor Gericht nicht aus. Damit darf ihre belastende Aussage vor der Polizei nicht verwertet werden.
Dem Unbescholtenen wird aber auch zur Last gelegt, er habe in jener Nacht versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet. Ein einschreitender Polizist sagte als Zeuge, der das über ihn verhängte Betretungsverbot missachtende Beschuldigte sei mit einer Axt in der Hand auf ihn zugegangen. Im Juli soll eine Arbeitskollegin seiner Lebensgefährtin zum Opfer des Angeklagten geworden sein. Auf gefährliche Drohung und Sachbeschädigung lautet dazu der Strafantrag. Demnach soll der Rumäne zu der Rumänin am Telefon gesagt haben, er werde ihr alle Knochen brechen. Zudem soll er einen Reifen ihres vor ihrem Arbeitsplatz geparkten Autos zerstochen haben.