Wegen Drogenschulden entführt

24-Jähriger wurde nach Ansicht der Richterin von zwei Angeklagten entführt, geschlagen und bedroht.
Richterin Sabrina Tagwercher hielt die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig. Der 24-Jährige schilderte den Vorfall vom November 2020 im Vorderland so: Beim vereinbarten Treffpunkt sei er ins Auto des 25-jährigen Erstangeklagten gedrückt worden. Die beiden Angeklagten seien mit ihm zu einem Waldstück gefahren. Dort sei er geschlagen und dabei leicht verletzt worden. Ihm sei ein Messer an den Hals gehalten worden. Zudem sei ihm damit gedroht worden, er werde beerdigt, wenn er dem Erstangeklagten nicht ein Kilogramm Cannabis oder 5000 Euro zukommen lasse. Der Erstangeklagte habe sich bei einem Drogengeschäft von ihm betrogen gefühlt. Dabei habe er ihn gar nicht betrogen.
Wegen schwerer Nötigung, versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung wurden die beiden Angeklagten am Dienstag in der Hauptverhandlunge am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Dafür wurde der mit einschlägigen Vorstrafen belastete 25-Jährige zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1800 Euro (360 Tagessätze zu je 5 Euro) verurteilt. Der unbescholtene, 21-jährige Zweitangeklagte kam mit einer Geldstrafe von 2160 Euro (540 Tagessätze a’ 4 Euro) davon. Der unbedingte Teil beträgt 1080 Euro. Als Teilschmerzengeld haben sie dem 24-Jährigen 500 Euro zukommen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und Staatsanwalt Markus Fußenegger nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Verteidiger Thomas Raneburger beantragte Freisprüche für seine Mandanten. Die ausländischen Angeklagten sagten, sie hätten den 24-Jährigen ohne Gewalt dazu aufgefordert, seine Drogenschulden zu begleichen. Für die Drogengeschäfte wurden der 24-Jährige und der 25-jährige Erstangeklagte bereits in der Vergangenheit verurteilt.