Bedroht ein erweiterter Bikepark seltene Tiere?

Verwaltungsgerichtshof trug Landesverwaltungsgericht artenschutzrechtliche Prüfung für Projekt auf.
Der Bikepark im Brandnertal soll um weitere (Renn-)Strecken für Mountainbiker erweitert werden. Das 2018 eingereichte Bauprojekt der Gemeinden Brand und Bürserberg wurde 2019 in erster Instanz von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz genehmigt, weil, so die BH, die wirtschaftlichen Interessen jene des Naturschutzes überwiegen würden.
Die Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft spricht sich gegen die Erweiterung auf den Loischkopf aus, weil dadurch als vom Aussterben bedrohte Tierarten je sieben Auerhühner und Birkhühner gefährdet wären. Die Beschwerde der Naturschutzanwältin gegen den BH-Bescheid wurde vom Landesverwaltungsgericht 2020 zurückgewiesen, weil nach Ansicht des Bregenzer Gerichts die Naturschutzanwaltschaft dazu gar nicht berechtigt war. Denn die Projektbetreiber hätten ja gar nicht um die aus Sicht der Naturschutzanwältin nicht zu erteilende artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach dem Naturschutzgesetz angesucht.
Der Beschluss des Landesverwaltungsgerichts wurde von der Naturschutzanwaltschaft mit einer Revision mit Erfolg bekämpft. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob jetzt den Beschluss des Landesverwaltungsgerichts wegen rechtswidrigen Inhalts auf. Die Wiener Höchstrichter trugen dem Bregenzer Gericht auf, inhaltlich zu prüfen, ob für die Erweiterung des Bikeparkes eine artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erteilt werden kann oder nicht.
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg habe es sich mit seinem Beschluss zu einfach gemacht, bemängelt der VwGH-Richtersenat, weil es bei der Frage der naturschutzrechtlichen Bewilligung auch darum gehe, ob eine Ausnahmegenehmigung trotz der möglichen Bedrohung von geschützten und vom Aussterben bedrohten Tierarten möglich sei. Dabei komme es auch darauf an, ob die sogenannte Vogelschutzrichtlinie der EU eingehalten werde oder nicht.