Vorarlberg

Mord in Bregenz: Schuldspruch bestätigt

12.03.2022 • 21:50 Uhr
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Hartinger

Der Schuldspruch gegen einen Deutschen, der seine Freundin mit Tritten und Schlägen gegen Kopf ermordte, ist rechtskräftig.

Wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin mit Tritten und Faustschlägen gegen den Kopf wurde der vielfach vorbestrafte Angeklagte im September 2021 am Landesgericht Feldkirch zu 20 Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 39-jährige Deutsche auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung an seiner Ex-Freundin, die er wenige Stunden nach der brutalen Attacke auf seine Lebensgefährtin würgte und schlug.

Fünf der acht Geschworenen werteten die Tat vom November 2020 in einer Bregenzer Wohnung als Mord. Demnach nahm der mit 2,7 Promille alkoholisierte, aber als zurechnungsfähig eingestufte Angeklagte bei seinem gewalttätigen Vorgehen in Kauf, dass seine Freundin daran sterben könnte.
Die 37-jährige Frau erlitt ein Schädelhirntrauma und mehrere Knochenbrüche im Gesicht und erlag schließlich ihren Verletzungen zehn Tage später im Landeskrankenhaus Feldkirch. Der Mann hatte seine Ex-Freundin in deren Wohnung besucht. Hinzu stieß auch seine Lebensgefährtin.

Übergriff nach Polizeianruf

Die 37-jährige Besucherin wurde eifersüchtig und rief nach Streitigkeiten die Polizei. Die Beamten konnten keine Straftaten feststellen und verließen die Wohnung wieder. Der wütende 39-Jährige forderte seine Freundin vergeblich auf, zu verschwinden, und schlug und trat dann auf sie ein.

Die Schuldsprüche wegen Mordes und versuchter schwerer Körperverletzung sind nun rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Jetzt wird das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) in einer Berufungsverhandlung über die Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entscheiden. Der erstinstanzlich zu 20 Jahren Haft verurteilte Angeklagte beantragt eine niedrigere Freiheitsstrafe, die Anklagebehörde eine strengere Sanktion und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Tathandlungen geleugnet

Der Angeklagte sagte, er habe seine Freundin weder getreten noch geschlagen. Er habe sie lediglich an den Haaren gezogen und so aus der Wohnung geschafft. Der Verteidiger beantragte vergeblich einen Freispruch vom Mordvorwurf.
Der Verfahrenshelfer behauptete, die Frau sei wohl aufgrund von Behandlungsfehlern der Feldkircher Spitalsärzte gestorben. Dafür gebe es jedoch keine Belege, stellten die Richter fest. Selbst allfällige Behandlungsfehler würden den Täter nicht von seiner Schuld befreien, merkten die Wiener OGH-Höchstrichter in ihrer Entscheidung an.