Rache an Frauen: Auf Passantin eingestochen

Urteil im Prozess um angeklagten Mordversuch erst am 28. März, weil Gutachter mit Corona infiziert sind.
Im Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter erging am Donnerstag noch kein Urteil. Denn der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller und der gerichtsmedizinische Sachverständige Walter Rabl sind mit Corona infiziert und befinden sich in Quarantäne. Deshalb soll das Urteil in der Verhandlung am 28. März ergehen.
Staatsanwältin Konstanze Manhart wirft dem Angeklagten versuchten Mord vor, für den Fall eines Schuldspruchs mit einem Strafrahmen von 10 bis 20 Jahren oder lebenslängliche Haft. Zudem beantragt die öffentliche Anklägerin seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Denn der 24-Jährige sei zur Tatzeit zwar zurechnungsfähig gewesen, aber psychisch beeinträchtigt und gefährlich.
Der Angeklagte habe, so die Staatsanwältin, am Abend des 11. April 2021 in Hard auf der Straße beim Gasthaus Sternen als Radfahrer einer ihm unbekannten Fußgängerin im Vorbeifahren von hinten ein Küchenmesser vier Zentimeter tief in den Rücken gerammt, und zwar nur deshalb, weil sie eine Frau gewesen sei. Der Stich sei derart wuchtig gewesen, dass das Messer im Rücken der Frau steckengeblieben sei. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass die 28-Jährige die Messerattacke überlebt habe. Wäre das Messer wenige Zentimeter weiter seitlich in ihre Wirbelsäule eingedrungen, hätte sie tödliche Verletzungen erleiden können. Das habe der Angeklagte mit seiner Tat in Kauf genommen.
Der obdachlose und arbeitslose Drogenkonsument habe ein Problem mit Frauen, sagte die Anklägerin. So habe er 2020 als Psychiatriepatient im Landeskrankenhaus Rankweil Mordgedanken gegen Frauen geäußert. Auf seinem Computer seien Pornospielfilme gefunden worden, bei denen Frau (zum Schein) getötet worden seien. Vor der Polizei habe der ledige Beschuldigte gesagt, er habe eine Frau verletzen wollen, weil er in seinem Leben durchgehend von Frauen seelisch verletzt worden sei.
Der in Österreich mit zwei Vorstrafe belastete Angeklagte sagte vor Gericht, er habe die Frau nicht töten, sondern nur verletzen wollen. Er habe alkoholisiert eine Panikattacke erlitten und sich deswegen abnormal verhalten, gab der in Hard lebende Schweizer zu Protokoll. Wegen seiner tristen Lebensumstände und seiner Depression sei er ausgetickt. Verteidiger Stefan Huchler meint, die Tat seines Mandanten sei nicht als Mordversuch, sondern nur als absichtlich schwere Körperverletzung zu werten, mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Haft. Sein Klient habe es wegen seiner Obdachlosigkeit darauf angelegt, ins Gefängnis zu kommen.
Sie habe sich abends zusammen mit einer Arbeitskollegin nach der Arbeit zu Fuß auf einem Gehsteig auf dem dem Heimweg befunden, sagte das Opfer der Messerattacke. Ihre 21-jährige Kollegin habe ihr das Messer aus dem Rücken gezogen. Sie habe eine Nacht im Spital verbringen müssen und sei zwei Wochen im Krankenstand gewesen. Körperlich sei bei ihr inzwischen alles wieder in Ordnung, berichtete die 28-jährige Restaurantfachfrau. Aber sie habe seit dem Vorfall Angst vor Radfahrern. Über ihren Anwalt Dominik Heimbach fordert sie 7000 Euro als Teilschadenersatz.
Der Angeklagte und das Tatopfer kannten einander nicht. Die 21-jährige Begleiterin der Verletzten sagte, der Angeklagte sei vor Jahren mit ihrer Schwester befreundet gewesen. Noch in der Tatnacht wurde der Beschuldigte in Fußach auf dem Areal einer Entsorgungsfirma festgenommen. Ein Mitarbeiter der Firma teilte als Zeuge mit, der Angeklagte habe zu ihm gesagt, er habe soeben jemanden abgestochen.
Einer der Richter fragte den Angeklagten, warum er mit einem Messer zugestochen und die Frau nicht bloß geschlagen habe, wenn er sie lediglich verletzen wollte. Der Untersuchungshäftling antwortete, er schlage keine Frauen.