Vorarlberg

Anklage: Missbrauch im Flüchtlingsheim

19.12.2022 • 12:02 Uhr
Die Staatsanwaltschaft will sechs Afghanen anklagen. <span class="copyright">Stiplovsek/pauschal</span>
Die Staatsanwaltschaft will sechs Afghanen anklagen. Stiplovsek/pauschal

Der NEUE liegt die Anklageschrift gegen jene sechs Afghanen vor, die in Bludenz eine Frau missbraucht haben sollen.

Jeweils wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch sechs Afghanen am Landesgericht Feldkirch angeklagt.

Anklageschrift liegt vor

Das bestätigten am Montag auf Anfrage Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch und Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer. Den Untersuchungshäftlingen werde vorgeworfen, zwischen 21. und 24. Februar eine wehrlose Frau in Bludenz missbraucht zu haben, teilte Nußbaumer mit.
Das mutmaßliche Opfer sei dabei durch den von mehreren Männern begangenen Missbrauch in besonderer Weise erniedrigt worden. Deshalb erhöht sich der Strafrahmen für den Fall von Schuldsprüchen von 1 bis 10 auf 5 bis 15 Jahre Gefängnis. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Anklagen können noch beim Oberlandesgericht Innsbruck bekämpft werden. Auch deshalb wurde noch kein Termin für einen Schöffenprozess am Landesgericht festgelegt.

Wehrlose Frau

Einer der Angeklagten traf nach Darstellung der Staatsanwaltschaft im Dornbirner Bahnhof auf die auf dem Boden liegende stark alkoholisierte und verletzte Frau. Sie wurde nach Angaben der Anklagebehörde zuvor von ihrem Unterländer Freund nach einer tätlichen Auseinandersetzung vor die Tür gesetzt und wegen ihrer starken Alkoholisierung von einem Obdachlosenheim abgewiesen. Demnach bot der Afghane der Unterländerin einen Schlafplatz in Bludenz im Zimmer eines afghanischen Freundes in einem Flüchtlingsheim an.

Nach der gemeinsamen Zugfahrt nach Bludenz durfte sie sich im Heimzimmer eines der angeklagten Afghanen auf eine Matratze legen. Dort wurde die stark alkoholisierte Frau, so die Anklageschrift, von den sechs angeklagten Afghanen nacheinander schwer missbraucht, von einem der Angeklagten sogar am nächsten Tag erneut. Der vorbestrafte 56-Jährige wurde deshalb wegen zweier Verbrechen des Missbrauchs einer Wehrlosen angeklagt.

Teilweise vorbestraft

Die Frau habe, so die Anklagebehörde, zwar Nein gesagt, sich aber wegen ihrer Alkoholisierung nicht wehren können. Missbraucht worden sei sie auch von Besuchern des Flüchtlingsheims.

Die zwischen 21 und 56 Jahre alten und teilweise vorbestraften Angeklagten bestreiten die Tatvorwürfe. Belastet werden die meisten von ihnen etwa durch Spuren im Intimbereich der Frau, die ins Krankenhaus gebracht werden musste. Ein siebter Täter habe nicht ausgeforscht werden können, heißt es in der Anklageschrift.