Lech: Keine UVP für Pistenausbau nötig

Bekannte Skiroute am Arlberg soll verbessert werden – Bodenverbrauch bleibt unter dem Schwellenwert.
Die Skipiste Madloch-Zug führt vom Madloch-Joch – mit 2439 Metern einer der höchsten Punkte des Skigebiets – zur Talstation des Zugerberg-Liftes. Die Ski Zürs AG möchte die Skiroute verbessern und zudem die dort befindliche Beschneiungsanlage ausbauen.
Das UVP-Feststellungsverfahren bei der Vorarlberger Landesregierung hat nun ergeben, dass für das Vorhaben – wie beantragt – keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist.
Warum die Maßnahmen notwendig sind
Laut der Liftbetreibergesellschaft Ski Zürs AG entspricht die bestehende Skipiste derzeit nicht „den ski- und sicherheitstechnischen Standards“. Aufgrund der „sehr unregelmäßigen und natürlichen Geländestruktur der bestehenden Abfahrt“, würden sich Pistenbedingungen ergeben, die einerseits den Fahrkomfort verringern und andererseits Gefahrenstellen ergeben. Von den geplanten Maßnahmen verspricht sich die Antragstellerin eine „wesentliche Verbesserung der Piste und des Komforts für die Gäste“. Die betreffende Skiroute ist Teilstrecke der 22 Kilometer langen Skirunde „Der Weiße Ring“, auf der am 22. Jänner wieder das – laut Guiness-Buch der Rekorde – längste Skirennen der Welt stattfindet. Auch darauf wird in dem Antrag hingewiesen.

Warum keine UVP nötig ist
Nicht UVP-pflichtig ist das Vorhaben deshalb, da der relevante Schwellenwert nicht erreicht wird. Wie aus dem UVP-Feststellungsbescheid hervorgeht, ist mit einer Flächeninanspruchnahme von rund 40.000 Quadratmetern bzw. vier Hektar zu rechnen. Gemeinsam mit den Geländeveränderungen der vergangenen fünf Jahre ergibt sich ein Bodenverbrauch von rund zwölf Hektar. Somit wird auch der Schwellenwert von 20 Hektar durch sämtliche zu kumulierende Maßnahmen nicht erreicht.
Was ist konkret geplant
Auf der vier Kilometer langen Skiroute sind acht Maßnahmen geplant, die das Gelände deutlich verändern werden. Um die Pisten zu verbreitern und Gefahrenstellen zu entschärfen, werden etwa Felskuppen abgetragen und Gräben verfüllt. Außerdem sind für den Ausbau der Beschneiungsanlage Grabungsarbeiten notwendig. 29 zusätzliche Zapfstellen sind geplant. Die Netto-Gesamtkosten werden mit 2,7 Millionen Euro beziffert.

Einwand der Naturschutzanwaltschaft
Die Naturschutzanwaltschaft brachte unter anderem vor, dass bei der Berechnung der UVP-relevanten Flächen, die in Zusammenhang mit dem jetztigen Projekt stehen könnten, auch die jüngsten Genehmigungen in dem zu Skigebiet „Ski Arlberg“ gehörenden Skiregionen Warth-Schröcken sowie St. Anton–St. Christoph–Stuben mit einberechnet hätten werden müssen. Dies sieht die Umweltbehörde allerdings anders. Ein Skigebiet werde nach der Definition des UVP-Gesetzes morphologisch nach Talräumen begrenzt, „eine Berücksichtigung von Maßnahmen aus anderen Teilen des Skigebiets sei deshalb mangels räumlichen und sachlichen Zusammenhangs nicht argumentierbar“, heißt es in dem Bescheid.
Beschwerde möglich
Gegen den Bescheid kann bis zum 14. Jänner Beschwerde erhoben werden. Man werde kein Rechtsmittel einlegen, sagte Naturschutzanwältin Katharina Lins auf Anfrage. Der Ausbau der Abfahrt werde zwar ein „massiver Geländeeingriff“ sein, bleibe jedoch weit unter dem Schwellenwert. Dieser sei für Skipisten so hoch angesetzt, dass man in Vorarlberg noch nie eine Schwelle überschritten habe, kritisiert