Gemeinden entscheiden selbst über Leerstandsabgabe

Neue Abgabe beträgt maximal 2775 Euro pro Jahr und gilt für Wohnungen, die mehr als ein halbes Jahr nicht mit einem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Die Vorarlberger Landesregierung hat eine neue Zweitwohnsitzabgabe beschlossen. Darüber informierten gestern Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und der zuständige Landesrat Marco Tittler (beide ÖVP) nach der Regierungssitzung. Das Gesetz, das der Abgabe zugrunde liegt, wurde bereits vergangene Woche vom Landtag erlassen.
Schon bisher gab es in Vorarlberg eine Zweitwohnsitzabgabe – sie beschränkte sich jedoch auf Tourismusregionen und hieß Ferienwohnungsabgabe. Durch die Pandemie weitete sich aber die Problematik, dass Wohnungen nur einige Wochen genutzt werden, auf Ortschaften rund um den Bodensee aus. Vor eineinhalb Jahren wandten sich deshalb 17 betroffene Gemeinden mit dem Wunsch an das Land Vorarlberg, dem entgegenzuwirken.
Gilt ab 1. Jänner
Mit der Novellierung des entsprechenden Gesetzes werden künftig alle Zweitwohnungen im Land erfasst – auch leerstehende beziehungsweise unbewohnte Immobilien. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie diese Abgabe einführen will. Sie wird maximal 2775 Euro pro Jahr betragen. Als Bemessungsgrundlage für die Abgabe wird die Geschoßfläche der Zweitwohnung herangezogen. Das neue Gesetz zielt auf Wohnungen ab, die in Summe mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr nicht mit einem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Novelle wird mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
Tittler glaubt nicht, dass die Höhe der Abgabe viele Menschen dazu veranlasst, eine Wohnung nicht als Ferienwohnung zu nutzen, auch nicht im unmittelbaren Umfeld des Bodensees. „Das ist auch nicht der Zweck davon“, so der Landesrat. Vielmehr hätten die Gemeinden mit dieser Abgabe ein Instrument zur Hand, einen Überblick über leerstehende Wohnungen und Ferienwohnungen zu bekommen. „Die genauen Zahlen fehlen uns, wir behelfen uns mit Studien zum Leerstand.“

Außerdem dient die Zweitwohnsitzabgabe der Abdeckung des Infrastrukturaufwands jener Gemeinden, in denen viele solcher Wohnungen sind. Zusätzlich erhofft sich das Land durch die Abgabe einen Anreiz zur Aktivierung von vorhandenem Wohnraum, erklärte Schöbi-Fink und verwies in diesem Zusammenhang auf das Programm „Sicher vermieten“. Es soll Wohnungsbesitzer bei der Vermietung ihrer Objekte zur Seite stehen, das Land Vorarlberg unterstützt das Projekt weiterhin.
Raumplanung
Tittler nahm auch Bezug auf das überarbeitete Raumplanungsgesetz, das voraussichtlich ab Dezember zur Anwendung kommt. Er hob hervor, dass Vorbehaltsflächen künftig auch für den Zweck der Errichtung von förderbarem Wohnbau festgelegt werden können. Zudem wurden Mechanismen geschaffen, die ab sofort unterbinden sollen, dass sogenannte Investorenmodelle zur Umgehung der bestehenden Ferienwohnungsregelungen genutzt werden. Konkret bedeutet das: „Künftig sollen Eigentumswohnungen auch dann als Ferienwohnungen gelten, wenn sie Teil einer betrieblichen Einheit eines gastgewerblichen Betriebes sind. Die Errichtung solcher Wohnungen wird nur mehr dann möglich sein, wenn eine Ferienwohnungswidmung oder eine entsprechende Zonierung vorliegt und somit nur noch in enger Abstimmung mit den Gemeinden“, erklärte der Wohnbaulandesrat.