Mitarbeiterin des Landes fordert Schmutzzulage

Landesbedienstete bekämpft zudem in weiterem Arbeitsprozess negative Beurteilung ihrer Leistungen.
Die klagende Landesbedienstete führt am Landesgericht Feldkirch zwei anhängige Arbeitsprozesse gegen das Land Vorarlberg. Eines der Verfahren wird im Jänner 2024 weitergeführt. Dabei bekämpft die Klägerin ihre negative Leistungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Im anderen Verfahren, das am Donnerstag begann, fordert sie, dass ihr wieder eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage bei Einsätzen im Außendienst ausbezahlt wird.
Seine Mandantin werde seit 2020 diskriminiert, sagte Klagsvertrer Bertram Grass am Donnerstag im Zulage-Verfahren. Damit räche sich das Land dafür, dass es die Klägerin, die einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses nicht zustimme, nicht loswerde. Deswegen erhalte sie inzwischen keine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage mehr, obwohl ihr eine zustehen würde.
Beklagtenvertreter Meinrad Einsle erwiderte, die Klägerin werde nicht diskriminiert. Sie erhalte nur deshalb die eingeklagte Zulage nicht mehr weil sie die dafür gemäß den Richtlinien notwendige Mindestanzahl an Außendiensteinsätzen nicht erbringe.
Im Kern gehe es bei den Auseinandersetzungen darum, dass das Land mit der Arbeit der Teilzeitbeschäftigten unzufrieden sei, meint der Anwalt des Landes. Ihre Leistungsbeurteilung sei negativ ausgefallen. Sie sei anderer Ansicht und dagegen anwaltlich vorgegangen. Aber eine Kommission habe die Einschätzung des Landes bestätigt. Dem sei nicht so, erwiderte Klagsvertreter Grass.
Arbeitsrichter Klaus Schurig sagte als Vorsitzender des Senats, es werde wohl nicht so schwierig sein, herauszufinden, unter welchen Voraussetzungen man einen Anspruch auf die eingeklagte Zulage habe. Der Arbeitsprozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Schurig fragte die Verfahrensbeteiligten, ob das Prozessprogramm an einem Nachmittag zu schaffen sei. Wenn es dafür eine Zulage gebe, dann schon, antwortete Grass.