Vorarlberg

Anklage: Schuldner mit Absicht schwer verletzt

20.10.2023 • 13:40 Uhr
Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch findet am kommenden Montag statt. <span class="copyright">hartinger</span>
Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch findet am kommenden Montag statt. hartinger

Prozess am Montag: Bewusstloses Opfer soll in Kofferraum mit Messer schwer verletzt worden sein.

Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, Nötigung, gefährlicher Drohung, Freiheitsentziehung und beharrlicher Verfolgung erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch findet am kommenden Montag statt. Für den Fall eines Schuldspruchs beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis. Der Untersuchungshäftling bestreitet die Tatvorwürfe.

Dem unbescholtenen 57-Jährigen wird vorgeworfen, er habe am 6. März im Bregenzerwald seinen Schuldner mit einem Schlag auf den Hinterkopf mit einem unbekannten Gegenstand bewusstlos geschlagen. Danach soll er den Ohnmächtigen in den Kofferraum seines Autos gezerrt haben. Dort soll der Frühpensionist dem Opfer mit einem Stanleymesser sieben Schnittverletzungen an den Unterarmen zugefügt haben. So soll der Angeklagte das Opfer absichtlich schwer verletzt haben.

2020 soll der Angeklagte den Mann zusammen mit einem Mittäter geschlagen und dabei versucht haben, ihn schwer zu verletzten. Sie sollen den nur mit einer Unterhose bekleideten Widersacher in einem fensterlosen Raum zumindest eine Stunde lang eingesperrt und ihn danach gezwungen haben, ihnen Alkohol auf einem Tablett zu servieren.

Auch dabei soll es zu Drohungen gekommen sein. Darüber hinaus wird dem Angeklagten beharrliche Verfolgung zur Last gelegt. Demnach soll er den Schuldner zwischen 2011 und März 2023 gestalkt haben, zuletzt mit 2000 Anrufen in nur drei Monaten.

Geldschulden sollen das Tatmotiv sein. Das mutmaßliche Opfer soll dem Bruder des Angeklagten Geld geschuldet haben. Der Gläubiger soll seine Forderungen an den Angeklagten abgetreten haben.

Im Prozessprogramm des Landesgerichts für die Medien ist von versuchtem Mord beim Vorfall vom 6.3.2023 die Rede. Dabei handle es sich offenbar um einen Irrtum, sagte am Freitag auf Anfrage Landesgerichtsvizepräsidentin Karin Seidl-Wehinger als stellvertretende Mediensprecherin.