Drohung mit Pistole: 8400 Euro Strafe

28-Jähriger hielt laut Urteil Pistole vor Kopf der Ex-Freundin und wollte wissen, wo sie Nacht verbrachte.
Wegen versuchter schwer Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Netto-Monatseinkommen von rund 3000 Euro am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 8400 Euro (240 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Sabine Baldauf verteidigte Angeklagte und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 13 Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der mit 1,7 Promille alkoholisierte Angeklagte am 29. Juli in Altach im Freien mit einer Gaspistole auf den Kopf seiner Ex-Freundin gezielt. Demnach hat der 28-Jährige damit vergeblich versucht, die 29-Jährige dazu zu zwingen, ihm mitzuteilen, wo sie die letzte Nacht verbracht hat.
Keine Antwort
Die Strafrichterin folgte den belastenden Angaben der Ex-Freundin des Angeklagten. Die 29-Jährige gab auch zu Protokoll, sie hätten sich nach dem Ende der zweieinhalbjährigen Beziehung getroffen. Sie habe ihm wegen der auf ihren Kopf gerichteten Pistole keine Antwort auf seine Frage gegeben. Denn wenn sie gesagt hätte, dass sie die Nacht mit einem Mann verbracht habe, wäre es noch schlimmer geworden.
Die Richterin stützte ihren Schuldspruch auch auf die Aussage einer Autofahrerin. Die Zeugin sagte, sie habe gesehen, dass der Angeklagte eine Pistole auf den Kopf der Frau gerichtet habe.
Der Angeklagte sagte, er sei teilweise schuldig. Er habe mit der Pistole vor seiner Ex-Freundin herumgefuchtelt, wisse aber nicht mehr, was er zu ihr gesagt habe. Inzwischen habe er ein Gewaltberatungsgespräch absolviert und nehme Alkoholberatung in Anspruch.