Vorarlberg

Anklage: Anwalt betrog Gläubiger des Klienten

07.11.2023 • 17:29 Uhr
Anwalt und Schuldner sollen 108.000 Euro verheimlicht haben. <span class="copyright">hartinger</span>
Anwalt und Schuldner sollen 108.000 Euro verheimlicht haben. hartinger

Noch kein Urteil im Prozess um betrügerische Krida: Als Schuldnervertreter tätiger Anwalt und Schuldner sollen 108.000 Euro verheimlicht und so Gläubiger betrogen haben.

Der Erstangeklagte ist ein ehemaliger Rechtsanwalt und Schuldner in einem anhängigen Insolvenzverfahren. Der Zweitangeklagte ist ein Rechtsanwalt, der den Schuldner in dem Insolvenzverfahren vertritt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legt den Juristen betrügerische Krida zur Last. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor.

Im Strafantrag wird den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten in dem Insolvenzverfahren 108.000 Euro verheimlicht, um die Befriedigung von Gläubigern zu schmälern. Zu den geschädigten Gläubigern zählen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft eine Bank und jener Rechtsanwalt, der der Masseverwalter in dem Insolvenzverfahren ist.

Richterin Silke Sandholzer vertagte am Dienstag nach dreistündiger Verhandlung den Strafprozess am Landesgericht Feldkirch auf Februar 2024. Dann soll die Befragung des Zweitangeklagten weitergeführt, als Zeuge der Masseverwalter einvernommen und das Urteil verkündet werden.

Während des Insolvenzverfahrens am Bezirksgericht Feldkirch erstellte der Schuldneranwalt einen Kaufvertrag, mit dem ein Haus der Familie des Schuldners um 1,3 Millionen Euro verkauft wurde. Mit dem Großteil des Verkaufserlöses wurden Schulden bei Gläubigern beglichen. 108.000 Euro aber sollen auf dem Treuhandkonto des Anwalts des Schuldners verblieben und Gläubigern vorenthalten worden sein.

Freispruch gefordert

Der angeklagte Ex-Anwalt und Schuldner machte vor Gericht von seinem Recht Gebrauch, keine Angaben zu machen. Seine Verteidigerin Emelle Egleceoglu beantragte einen Freispruch. Denn ihr Mandant habe darauf vertraut, dass der Schuldneranwalt alle Gläubigerforderungen begleiche.

Michael Rami beantragte als Verteidiger des angeklagten Anwalts und Schuldnervertreters ebenfalls einen Freispruch. Denn sein Mandant habe kein Vermögen des Schuldners verheimlicht und keinen Schädigungsvorsatz gehabt.

Der angeklagte Rechtsanwalt und Schuldnervertreter gab zu Protokoll, der Anklagevorwurf sei absurd. Im anhängigen Insolvenzverfahren strebe man die hundertprozentige Befriedigung aller Gläubigerforderungen an. Und alle Forderungen seien auch tatsächlich bezahlt worden. Die restlichen Forderungen der Bank und des Masseverwalters würden zu Unrecht bestehen. Deshalb habe er das restliche Geld auf seinem Treuhandkonto zunächst nicht aufs Massekonto überwiesen.