Landeshaushalt vom Rechnungshof geprüft

Der Rechnungshof in Wien hat die Investitionen in den Landesbudgets von Tirol und Vorarlberg verglichen.
Seit 2015 regelt eine eigene Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, wie die Länder und Gemeinden ihre Budgets aufzubauen und zu führen haben. Ab 2020 mussten sie auf das doppische Rechnungswesen umsteigen, was Vorarlberg auch in diesem Jahr tat. Dadurch soll die Vergleichbarkeit und Kontrollmöglichkeit, insbesondere für den Rechnungshof erhöht werden – wenn sich die Länder daran halten. Um das zu überprüfen hat sich der Rechnungshof in Wien die Investitionen der Länder Tirol und Vorarlberg angesehen und Ratschläge für eine bessere Haushaltsführung erteilt.
Unterschiedliche Bewertung
Das neue Haushaltsrecht sieht einen Vermögenshaushalt vor, in dem alles gesammelt wird, was ein Land so besitzt. Allerdings haben Tirol und Vorarlberg bei der Umstellung ihrer Haushalte den Wert ihrer Straßengrundstücke – er macht jeweils etwa 80 Prozent des Sachanlagevermögens der Länder aus – nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt. „Die bilanzierten Werte ließen daher ohne Erläuterungen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Umfang des Vermögens und daher keinen direkten Vergleich“ zu, so der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht.
Außerdem kritisierten die Prüfer, „dass die Rechnungsabschlüsse der Länder Tirol und Vorarlberg keine Erläuterungen zur Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen enthielten“. Es war also nicht immer klar, warum ein Gebäude, Grundstück oder Auto den Wert haben sollte, mit dem es im Vermögenshaushalt verbucht war. Dadurch hätten „wichtige Informationen für die Bilanzanalyse“ gefehlt.
Verbuchungsfehler
Das Land Tirol bekam außerdem einen Rüffel, weil es über „keine detaillierten Informationen über die jährlichen Tilgungsleistungen seiner Darlehensnehmer im Bereich der Wohnbauförderung“ verfügte. Vorarlberg hat dafür die höheren Pro-Kopf-Schulden, wenn man die Landesunternehmen nicht einrechnet: „Die im Vermögenshaushalt dargestellten langfristigen Finanzschulden je Einwohnerin bzw. Einwohner (ohne ausgegliederte Einheiten) waren in Vorarlberg um rund ein Drittel höher als in Tirol.“
Der Rechnungshof empfahl Vorarlberg, die Verrechnung bestimmter Posten im Haushalt zu ändern. So sei der Ankauf von Kunst durch die Kulturhäuser GmbH als Investition in und damit als Kapitaltransfer an diese Landesgesellschaft zu werten. Auch die Darlehen an Landesbeteiligungen seien im Budget falsch verbucht worden. Das Land sagte zu, die Verbuchung in Zukunft anzupassen.