Vorarlberg

Verunglimpft: Politiker entschädigt Manager

06.12.2023 • 22:56 Uhr
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Medienprozess endete mit Vergleich. Chef einer Kleinpartei behauptete auf Facebook , Manager missbrauche zur Selbstinszenierung Spendengelder für Zeitungsinserate.

Der Unternehmensmanager führte neuerlich einen Medienprozess gegen den Chef einer im Landtag nicht vertretenen Kleinpartei. Auch dieses Mal sah sich der Manager durch auf Facebook veröffentliche Behauptungen des Politikers in seiner Ehre verletzt. Demnach soll der Politiker im April in einem Video und einem Posting behauptet haben, der Manager missbrauche zur Selbstinszenierung Spendengelder zur Finanzierung von Zeitungsinseraten.

Der Medienprozess endete am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch mit einem Vergleich. Die gütliche Einigung sieht vor, dass der Politiker dem Manager als Entschädigung nach dem Mediengesetz 700 Euro bezahlt. Zudem hat der Antragsgegner 2580 Euro an Anwaltskosten des Antragstellers zu übernehmen. Und das Video und das Posting sind umgehend zu löschen.

Vergleich als Lösung

Richter Theo Rümmele sagte vor der Einigung, ein Vergleich sei die vernünftigste Lösung. Die schriftlichen Vergleichsvorschläge des Antragstellers und des Antragsgegners seien beinahe identisch.

Der Politiker sagte vor Gericht zunächst, er wolle keinen Vergleich, sondern ein Urteil, damit er und die Bevölkerung wüssten, was man öffentlich sagen dürfe und was nicht. Letztlich stimmte der anwaltlich von Martin Trefalt vertretene Antragsgegner einem gerichtlichen Vergleich zur Beendigung des Gerichtsverfahrens doch zu.

Der 60-jährige Gründer der Kleinpartei sagte, er habe den Antragsteller nicht verunglimpfen wollen. Er habe intensiv recherchiert und auf Facebook nur Fakten präsentiert. Sein Anwalt Trefalt war mit einer Entscheidung des Innsbrucker Oberlandesgerichts (OLG) in dem Medienverfahren nicht einverstanden. Das OLG meinte, beim Medienkonsumenten könnte sogar der Eindruck entstehen, der Antragsgegner deute an, der Antragsteller habe Spendengelder veruntreut.

Keine Spenden für Inserate

Der Manager sagte, er sei der Repräsentant eines Unternehmens. Deshalb komme er legitimerweise in Inseraten des Unternehmens vor. Er bat den Antragsgegner, in Zukunft zwischen dem Antragsteller und dem von ihm repräsentierten Unternehmen zu unterscheiden. Sachliche Kritik sei zulässig, aber keine persönlichen Verunglimpfungen mit falschen Behauptungen. Seine Anwältin sagte, für die Inserate seien keine Spendengelder verwendet worden. Die Inserate seien nicht so teuer gewesen, wie das der Antragsgegner behaupte. Und die Annoncen seien keine Eigenwerbung des Antragstellers gewesen.