Vorarlberg

Nach Lawinenunfall: Skiführer verurteilt

13.12.2023 • 17:31 Uhr
Das Landesgericht in Feldkirch. <span class="copyright">hartinger</span>
Das Landesgericht in Feldkirch. hartinger

Geld- und bedingte Haftstrafe für 43-Jährigen, der trotz Lawinengefahr und Bergungsarbeiten in freiem Gelände fuhr: Skifahrer, den er führte, wurde schwer verletzt.

Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der unbescholtene Ski- und Bergführer am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1680 Euro (240 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Verteidiger Andreas Ermacora meldete volle Berufung an; Staatsanwältin Karin Dragosits nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Zweite Instanz

Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft.

Der 43-jährige Skiführer wurde dafür verantwortlich gemacht, dass am 5. Februar 2023 ein von ihm geführter, 34-jähriger Skifahrer im freien Gelände unterhalb des Warther Horns von einer Lawine mitgerissen und schwer verletzt wurde. Zudem wurde laut Urteil ein ebenfalls vom Angeklagten geführter, 42-jähriger Skifahrer durch die Lawine gefährdet.

Mitglied der Lawinenkommission

Nach Ansicht von Richterin Lisa Pfeifer hat sich der Skiführer grob fahrlässig verhalten. Weil er trotz Lawinengefahr der Stufe 3 bis 4 in den Hang eingefahren sei. Und weil der Angeklagte als Mitglied der Lawinenkommission gewusst habe, dass in dem Hang weiter oben Bergungsarbeiten für Blindgänger von nicht detonierten Lawinensprengladungen im Gange gewesen seien. Ausgelöst wurde die Lawine nicht durch die Skifahrer, sondern durch die per Hubschrauber durchgeführten Bergungsarbeiten.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Der 43-Jährige sagte vor Gericht, abweichend von seiner polizeilichen Aussage, er sei vom erfolgten Abschluss der Blindgängersuche ausgegangen.

Verteidiger Ermacora beantragte einen Freispruch für den Angeklagten. Zumal das betroffene Gelände während der Bergungsarbeiten abgesperrt werden hätte müssen.

In der ersten Verhandlung im Mai hatte der damals zuständige Richter dem Angeklagten eine Diversion gewährt. Der Angeklagte bezahlte die Geldbuße von 1500 Euro. Das Strafverfahren wurde dennoch nicht eingestellt. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck hob nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Feldkirch den Beschluss zur diversionellen Erledigung auf. Die bezahlte Geldbuße wird angerechnet. Zu bezahlen hat der Angeklagte dem Gericht nur noch 180 Euro.