Vorarlberg

Stadtbedienstete klagt Stadtvertreter

15.12.2023 • 22:59 Uhr
Das Landesgericht in Feldkirch. <span class="copyright">hartinger</span>
Das Landesgericht in Feldkirch. hartinger

Bregenzer Kulturamtsleiterin fordert in Zivilprozess von Stadtpolitiker Widerruf seiner Betrugsvorwürfe.

Bei einer Pressekonferenz im Oktober 2021 soll der Bregenzer Stadtvertreter Alexander Moosbrugger die Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart des Betrugs und der Untreue verdächtigt haben. Nach der Strafanzeige des nunmehr nicht mehr den Neos angehörenden Mandatars stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Ermittlungsverfahren ein.

Reichart klagt nun Moosbrugger vor allem auf Widerruf und Unterlassung seiner öffentlich erhobenen Vorwürfe. Im Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch fand am Freitag die jüngste, aber noch nicht letzte Verhandlung statt. Dabei wurden die Klägerin und der Beklagte befragt.

Klagsvertreter Martin Mennel beantwortete die Frage von Beklagtenvertreter Wilfried Ludwig Weh nicht, ob auch die Bregenzer ÖVP-Stadträtin Veronika Marte und die Bregenzer Grünen-Vizebürgermeisterin Sandra Schoch, die bei der Pressekonferenz ebenfalls Vorwürfe gegen Moosbrugger erhoben haben sollen, geklagt werden.

Zivilrichterin Sieglinde Stolz sagte, sollte das Strafurteil rechtskräftig werden, wäre sie in Sachen Widerruf und Unterlassung daran gebunden.

Wegen übler Nachrede wurde Moosbrugger im Strafprozess im März am Landesgericht zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2700 Euro.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Privatangeklagte meldete Berufung an, über die das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden hat. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

Nach Ansicht von Strafrichter Martin Mitteregger hat der Vorsitzende des Bregenzer Prüfungsausschusses öffentlich Reichart zu Unrecht bezichtigt, sie habe mit falschen Angaben für einen Kulturverein Fördergelder des Bundes erschlichen und damit zweckwidrig Beraterhonorare ausbezahlen wollen.