Vorarlberg

Tritte gegen zwei Buskontrolleure

22.12.2023 • 23:00 Uhr
Das Landesgericht in Feldkirch. <span class="copyright">hartinger</span>
Das Landesgericht in Feldkirch. hartinger

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 15-Jährigen, der sich Antigewalttraining unterziehen muss.

Nach dem Aussteigen aus einem Linienbus hat der angeklagte 15-Jährige nach den gerichtlichen Feststellungen versucht, zwei Buskontrolleure zu treten. Das trug ihm in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen versuchter Körperverletzung ein.

Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose zu einer teilbedingten Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 120 Euro (30 Tagessätze). 360 Euro (90 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das milde Urteil von Richter Martin Mitteregger, das der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Feldkirch akzeptierten, ist rechtskräftig.

Antigewalttraining

Der Jugendliche wurde zudem dazu verpflichtet, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und sich einem Antigewalttraining zu unterziehen. Sollte sich der in Vorarlberg lebende Rumäne nicht an die Bewährungsauflagen halten, hätte er auch die nun bedingt gewährten 120 Euro zu bezahlen.

Der Strafrichter ging nicht davon aus, dass sich der von Edelbert Giesinger verteidigte Angeklagte in einer von ihm behaupteten Notwehrsituation befunden hat. Die Mutter des Angeklagten sagte, sie und ihr Sohn hätten für die Busfahrt keine Fahrkarten gehabt.

Mildere Strafe

Für (versuchte) Körperverletzung sieht das Strafgesetzbuch bei Erwachsenen bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätze vor. Werden Kontrolleure oder Fahrer im öffentlichen Verkehr während ihres Dienstes leicht verletzt, erhöht sich der Strafrahmen nach Paragraf 83 Absatz 3 auf bis zu zwei Jahre Haft.

Für jugendliche Täter zwischen 14 und 17 halbiert sich die Strafdrohung. Für den angeklagten 15-Jährigen galt ein Strafrahmen von null bis ein Jahr Gefängnis. Die verhängte teilbedingte Geldstrafe entspricht umgerechnet zwei Monaten Haft.