Vorarlberg

Anwalt zahlt weniger in Disziplinarverfahren

29.12.2023 • 23:05 Uhr
Der Anwalt wurde zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt. <span class="copyright">hartinger</span>
Der Anwalt wurde zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt. hartinger

Höchstgericht setzte in Disziplinarverfahren Verfahrenskosten für Anwalt herab. Zuvor Geldbuße, weil Verteidiger in schriftlicher Berufung Strafrichter verunglimpft hatte.

Manche Äußerungen des Verteidigers in der schriftlichen Berufung gegen die Verurteilung der Angeklagten in einem Strafprozess werteten die Disziplinarrichter als unzulässige persönliche Angriffe gegen den Strafrichter des Landesgerichts Feldkirch.

So schrieb der Vorarlberger Rechtsanwalt, was sich der Richter herausgenommen habe, habe er zuvor noch nie erlebt. Der Richter habe eine offenkundig pflichtwidrige Entscheidung aus Leichtfertigkeit getroffen. Er habe die Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck im ersten Rechtsgang völlig ignoriert. Zur Feststellung des Tatvorsatzes der Angeklagten sei der Richter gestümpert.

Die Äußerungen des Rechtsanwalts wurden in einem Disziplinarverfahren als Verletzung der Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes gewertet. Dafür wurde der Anwalt, wie berichtet, rechtskräftig zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte im April 2023 die erstinstanzliche Entscheidung des Disziplinarrats der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer von 2022. Der Berufung des Beschuldigten wurde in Wien keine Folge gegeben.

Verfahrenkosten

Zusätzlich zur Geldbuße wurde der Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer in Feldkirch auch zur Zahlung von pauschalen Verfahrenskosten von 1400 Euro verpflichtet. In zweiter Instanz setzte der OGH nun die Pauschalkosten für das Disziplinarverfahren um 400 Euro rechtskräftig auf 1000 Euro herab. Insofern wurde der Beschwerde des Beschuldigten teilweise Folge gegeben.

Damit hat der disziplinär verurteilte Rechtsanwalt insgesamt 3000 Euro zu bezahlen, davon 2000 Euro als Geldbuße und 1000 Euro als Verfahrenskosten.

Die maximal möglichen Verfahrenskosten hätten 2250 Euro betragen, berichtete der OGH-Senat. 1400 Euro wären davon etwas mehr als 60 Prozent gewesen. Dieser Betrag wäre angesichts des nicht besonders komplexen Disziplinarverfahrens überhöht gewesen, meinen die Wiener Disziplinarrichter.

Freispruch beantragt

Der beschuldigte Rechtsanwalt beantragte in seinem Disziplinarverfahren einen Freispruch, mit der Begründung, dass seine Äußerungen vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Von manchen Vorwürfen wurde er tatsächlich freigesprochen, jedoch nicht von allen. Die Wiener Höchstrichter merkten an, von einem Rechtsanwalt dürfe angesichts seiner hohen Bildung erwartet werden, dass er unsachliche und beleidigende Äußerungen unterlasse.