Beklagte Ex-Anwältin bestreitet alle Vorwürfe

Frühere Rechtsanwältin sagt, sie habe als Sachwalterin ordnungsgemäß abgerechnet. Klagende Erbin wirft ihr überhöhte Kostenrechnungen und Fehlbeträge vor.
Die von der Klägerin erhobenen Vorwürfe seien ungeheuerlich, sagte die beklagte Ex-Rechtsanwältin bei ihrer gerichtlichen Befragung im weiterhin anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. Als Sachwalterin eines dementen Pensionisten habe sie stets ordnungsgemäß abgerechnet, sowohl bei ihrer Aufwandsentschädigung als auch bei den Einnahmen und Ausgaben des Mannes.
Die Klägerin ist die Schwägerin und Erbin des 2014 mit 85 Jahren verstorbenen vermögenden Erblassers. Sie wirft der Ex-Anwältin überhöhte Rechnungen für den Aufwand als Sachwalterin ebenso vor wie einen Fehlbetrag von rund 130.000 Euro in der Buchhaltung der Sachwalterschaft.
Für ihre Tätigkeit als Sachwalterin zwischen 2011 und 2014 habe die damalige Rechtsanwältin rund 260.000 Euro gefordert und davon nicht alles, aber jedenfalls eine sechsstellige Summe gerichtlich bewilligt bekommen, so die Klage.
Vermögensabhängig
Aufwandsentschädigungen für Sachwalter, die inzwischen Erwachsenenvertreter genannt werden, hängen auch vom Vermögen der betreuten Person ab. Der Erblasser aus dem Bezirk Feldkirch verfügte etwa über zwei Wohnungen auf Teneriffa. Sie habe die Wohnungen im Auftrag des Pflegschaftsgerichts verkauft und sich dafür vier Wochen lang auf Teneriffa aufhalten müssen, sagte die Ex-Sachwalterin vor Gericht.
Geklagt hat die Erbin neben der Ex-Sachwalterin ihres Schwagers auch die Republik Österreich, weil das zuständige Pflegschaftsgericht der Sachwalterin eine überhöhte Aufwandsentschädigung genehmigt und deren Buchhaltung nicht ausreichend kontrolliert habe. Der Rechtsvertreter der beklagten Republik beantragt die Abweisung der Klage.
70.000 Euro
Die Klägerin fordert einen Teilbetrag von vorerst 70.000 Euro. Sie hat in der Erbschaftsangelegenheit schon einen Zivilprozess gewonnen. Das Testament zugunsten der beiden Pflegerinnen von 2011 wurde gerichtlich für ungültig erklärt, weil der demente Erblasser nicht mehr testierfähig war. Wirksam wurde so ein früheres Testament, das die nunmehrige Erbin begünstigte.
An der Erstellung des letztlich für ungültig erklärten Testaments zugunsten der Klägerin habe auch die beklagte Ex-Anwältin als damals neue Sachwalterin mitgewirkt, sagt die Klägerin.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelte wegen der Verdachts der Veruntreuung und des schweren Betrugs und stellte das Verfahren 2014 ein.