Vorarlberg

Abgabe für Zweitwohnsitze in Egg drastisch erhöht

06.03.2024 • 16:42 Uhr
Eine wirkungsvoll hohe Leerstandsabgabe müsste mit einer Novelle des Mietrechts einhergehen, sagt der Egger Bürgermeister. <span class="copyright">Hartinger</span>
Eine wirkungsvoll hohe Leerstandsabgabe müsste mit einer Novelle des Mietrechts einhergehen, sagt der Egger Bürgermeister. Hartinger

Die Selbstbemessungsabgabe sorge für viel internen Aufwand, kritisiert Bürgermeister Paul Sutterlüty. An einen Lenkungseffekt der Leerstandsabgabe glaubt er nicht.

Die Marktgemeinde Egg gilt in Vorarlberg als eine jener Gemeinden mit den meisten Ferienwohnungen, die Rede ist von über 250 entsprechenden Immobilien. Anfang des Jahres wurde die Zweitwohnsitzabgabe auf Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Gemeindegebiet beträchtlich in die Höhe geschraubt.

In Egg stehen mehr als 250 Ferienwohnungen. <span class="copyright">Hartinger</span>
In Egg stehen mehr als 250 Ferienwohnungen. Hartinger

Konkret wurde die Zweitwohnsitzabgabe auf Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Egg per Jänner 2024 um beinahe 40 Prozent auf 9,25 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht. Das erklärte Bürgermeister Paul Sutterlüty im Gespräch mit der Wirtschaftspresseagentur, nachdem Ende Februar 2024 die entsprechende Verordnung kundgemacht wurde.

50-prozentige Reduzierung in Ferienwohnungsgegenden

Auf Befürchtungen von Eigentümerinnen und Eigentümern von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, wonach die Abgabe gemäß Verordnung eigentlich bei 18,50 Euro pro Quadratmeter liege, antwortet Sutterlüty mit dem Hinweis, dass die Verordnung für genau definierte Gebiete eine 50-prozentige Reduzierung der Abgabe vorsehe. „Es handelt sich hier um jene Gegenden, wo in der Vergangenheit sehr viele klassische Ferienwohnungen entstanden sind.“ Das seien etwa Schetteregg und Kaltenbrunnen. So gesehen sei die Zweitwohnsitzabgabe von vormals 6,63 Euro auf jetzt 9,25 Euro gestiegen, also beinahe um 40 Prozent und nicht wie befürchtet um fast das Dreifache.

Einheimische zahlen Höchstsatz bei Leerstand

Sutterlüty verweist in dem Zusammenhang darauf, dass die jetzt im gleichen Gesetz (Vorarlberger Zweitwohnungsabgabegesetz – ZAG) geregelte Leerstandsabgabe für mehr als sechs Monate im Jahr leerstehende Wohnungen in Egg per 2024 unterdessen 18,50 Euro betrage. „Einheimische, die ihre Wohnungen aus welchem Grund auch immer leerstehen lassen, bezahlen also im Gegensatz zu Ferienwohnungsbesitzern den gesetzlich möglichen Höchstsatz“, relativiert der Egger Bürgermeister die Kritik. Im Maximalfall kommen so pro Wohnung beziehungsweise Haus aufgrund der Abgaben-Deckelung bei 150 Quadratmeter Wohnfläche jährlich bis zu 2775 Euro an Leerstandsabgabe auf Eigentümerinnen und Eigentümer zu.

"Einheimische, die ihre Wohnungen aus welchem Grund auch immer leer stehen lassen, bezahlen den gesetzlich möglichen Höchstsatz", erläutert Paul Sutterlüty. <span class="copyright">Hartinger</span>
"Einheimische, die ihre Wohnungen aus welchem Grund auch immer leer stehen lassen, bezahlen den gesetzlich möglichen Höchstsatz", erläutert Paul Sutterlüty. Hartinger

Sutterlüty sagt auch, dass die Einhebung dieser Abgaben sehr viel Arbeit in den Gemeindestuben verursache. Denn es handle sich um eine Selbstbemessungsabgabe der Eigentümerinnen und Eigentümer, die entsprechend viele Ausnahmen kenne. „Viele Leute werden davon ausgehen, dass sie unter eine Ausnahme fallen. Wir als Gemeinde sollten dann in allen Fällen kontrollieren, ob das so korrekt ist“, sagt Sutterlüty. Der zu erwartende Verwaltungsaufwand sei folglich enorm.

Leerstandsabgabe werde keinen Lenkungseffekt haben

An einen spürbaren Lenkungseffekt der Leerstandsabgabe glaubt der Egger Bürgermeister und Rechtsanwalt der Kanzlei SKBGL unterdessen nicht. „Dafür ist die Abgabe zu niedrig. Wer Angst vor dem Mietrecht hat und davor, dass er Mieterinnen und Mieter vielleicht nie mehr aus seiner Immobilie hinausbekommt, der zahlt lieber die maximal knapp 2800 Euro im Jahr.“

Für einen Lenkungseffekt hält Sutterlüty die Leerstandsabgabe für zu niedrig. <span class="copyright">Hartinger</span>
Für einen Lenkungseffekt hält Sutterlüty die Leerstandsabgabe für zu niedrig. Hartinger

Deutliche Erhöhung nur gleichzeitig mit Novellierung des Mietrechts

Eine deutliche Erhöhung der Leerstandsabgabe mit entsprechender Wirkung auf die Reaktivierung von Leerständen müsse jedoch auf jeden Fall mit einer Novellierung des österreichischen Mietrechts einhergehen. „Hier geht es um die Stärkung der Rechte von Eigentümerinnen und Eigentümern. Denn tatsächlich ist es der Mieterschutz, der für Abschreckung sorgt. Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer wollen bei den Beendigungsmöglichkeiten eines Mietverhältnisses Sicherheit.“ Ansonsten werde nicht vermietet.

Günther Bitschnau/wpa