So viel PS hatte das Raser-Auto im Montafon

Es gibt weitere Details zum Fahrer jenes Autos, das gestern von der Polizei beschlagnahmt wurde. Dabei handelt es sich um ein PS-starkes Modell.
Am Montag beschlagnahmte die Polizei im Montafon einen Pkw wegen einer massiven Geschwindigkeitsüberhöhung. Dies ist der erste Fall in Vorarlberg, bei dem ein Raser sein Auto abgeben muss, seit die entsprechende Novelle am 1. März in Kraft getreten ist. Die NEUE erfragte Details zum Fahrer und seinem Auto bei Rudolf Salzgeber, der die Landesverkehrsabteilung der Polizei Vorarlberg leitet.
Polizeistreife gefährdet
Der Pkw-Lenker, ein Mitte 30 Jahre alter Oberländer, gefährdete eine Polizeistreife in Gortipohl in St. Gallenkirch im Gegenverkehr. Er war am Montag kurz vor 16 Uhr mit mehr als 140 Stundenkilometern im Ortsgebiet auf der L 188 unterwegs. Nachdem er von der Streife angehalten wurde, stellten die Beamten eine erhebliche Alkoholisierung fest. Einen genauen Promillewert wollte Rudolf Salzgeber nicht verraten, aber er erklärte: “Es handelte sich um eine erhebliche Alkoholisierung, keinen Grenzfall.”

232 PS
Beim beschlagnahmten Fahrzeug handelt es sich um einen 232 PS starken Audi A6. Dem Oberländer wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, das Auto wurde nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz beschlagnahmt.
Zum weiteren Vorgehen erläutert Salzgeber: Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat nun 14 Tage Zeit, zu prüfen, ob gegen den Lenker einschlägige Strafen vorliegen.” Wenn der Fahrer bereits wegen erhöhter Geschwindigkeit bestraft oder alkoholisiert aus dem Verkehr gezogen wurde, ist er seinen Audi los. Ist das nicht der Fall, bekommt er nach den 14 Tagen sein Auto wieder zurück.

Rechtliches
Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung im sogenannten Bundesgesetzblatt I 2023/90 beinhaltet die Möglichkeit, das Fahrzeug von Rasern bei erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen zu beschlagnahmen und gegebenenfalls zu versteigern. Eine solche vorläufige Beschlagnahmung wird durchgeführt, wenn die Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 60 Stundenkilometer überschritten wurde. Außerorts liegt der Grenzwert bei 70 Stundenkilometern.