“Für mich ist es eine klare Befangenheit”

Willi Witzemann brachte eine Beschwerde bei der BH ein. Es geht um mögliche Befangenheit der Vizebürgermeisterin und um das Mandat eines Altacher Gemeindevertreters. Das Ergebnis ist für ihn unverständlich.
Einmal mehr brodelt es in der Altacher Gemeindepolitik. Willi Witzemann, Gemeindevertreter der Bürgerliste Altach und Grüne (BLA.G), hat im Dezember eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch eingereicht, in der es um Vorwürfe von Befangenheit und Falschinformation geht. Nun präsentiert Witzemann der NEUE das Ergebnis, das ihn wenig erfreut.
Frage nach Befangenheit
Ein Punkt der Beschwerde betrifft die Abstimmung in der Gemeindevertretung zur Kooperationsvereinbarung zum Kiesabbau zwischen Altach und Götzis. Bekanntlich erreichte dieser Antrag in der Gemeindevertretung am 27. November keine Mehrheit. In der darauffolgenden Gemeindevertretungssitzung ließ Bürgermeister Markus Giesinger (AVP) nochmals über denselben Tagesordnungspunkt abstimmen, so wurde der Kiesabbau mehrheitlich beschlossen. Bei der ersten Abstimmung war Vizebürgermeisterin Susanne Knünz-Kopf entschuldigt, bei der zweiten erklärte sie sich für nicht befangen. Sie habe das damit begründet, dass die Kooperationsvereinbarung nicht unmittelbar die Firma „Kies Kopf“ betreffe.

Das stört Willi Witzemann. In der Aufsichtsbeschwerde schreibt er: „Dazu ist festzuhalten, dass Frau Vizebürgermeisterin Knünz-Kopf die Tochter des Mehrheitseigentümers und die Schwester der Geschäftsführerin ist.“ Außerdem, so Witzemann in der Beschwerde, betreffe der Grundsatzbeschluss die Firma Kies Kopf – und kein anderes Unternehmen. Dabei stützt er sich auf ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft von 2019, aus dem das hervorgeht.
Abwesender Gemeindevertreter
Ein weiterer Beschwerdepunkt Witzemanns: die Abwesenheit von Gemeindevertreter Robert Müller (AVP). In der Aufsichtsbeschwerde steht: „Robert Müller hat mündlich erklärt, dass er vor langer Zeit mitgeteilt habe, dass er ‚nicht mehr mitmachen wolle.‘ Vor kurzem äußerte sich Herr Müller erstaunt darüber, dass er immer noch Einladungen zu Gemeindevertretungssitzungen erhalten würde, obwohl es schon ‚lange keine diesbezüglichen Gespräche‘ mehr gab und er ja mitgeteilt habe, dass er nicht mehr dabei sei.“

Seit dem 29.9.2021 sei Robert Müller als entschuldigt angeführt, schreibt Witzemann, und stützt sich dabei auf die Protokolle der Gemeindevertretungssitzungen. „Somit hat Bürgermeister Giesinger seit Jahren die Gemeindevertretung wissentlich falsch informiert!“, wirft er Giesinger vor.
Beschwerde abgelehnt
Kürzlich erhielt Willi Witzemann eine Antwort der BH. Seiner Beschwerde wurde nicht stattgegeben. Zur Vizebürgermeisterin schrieb die BH, dass sich die Frage der Befangenheit infolge ihrer entschuldigten Abwesenheit für die 25. Sitzung der Gemeindevertretung nicht mehr stelle. Zur darauffolgenden Sitzung sei laut der BH festzuhalten, „dass der Gegenstand der Beschlussfassung eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Altach und der Marktgemeinde Götzis ist.“ Die Beschlussfassung berühre daher nicht das Vertragsverhältnis der Gemeinde mit der Firma Kies Kopf.

Auch in der Causa um Robert Müller führt die BH eine Begründung an: Gemäß dem Gemeindegesetz sei der Verzicht auf die Ausübung des Gemeindevertretungs-Mandats schriftlich zu erklären und dem Bürgermeister persönlich zu übergeben. Die Behörde fragte beim Bürgermeister nach, der keine schriftliche Verzichtserklärung erhalten hat. „Eine mündliche Verzichtserklärung kommt der geforderten schriftlichen nicht gleich“, führt sie aus. Das Vorgehen, Müller nach dessen begründeten Entschuldigungen als entschuldigt anzuführen und Ersatzmitglieder einzuberufen, sei gesetzmäßig.

Für Bürgermeister Markus Giesinger ist die Sache daher glasklar: „Die BH Feldkirch hat als Aufsichtsbehörde vollinhaltlich bestätigt, dass die Vorgangsweise richtig ist.“
Witzemann hat kein Verständnis
Witzemann stellt die BH-Erklärung nicht zufrieden. „Ich habe in der letzten Gemeindevertretungssitzung erklärt, dass meine Beschwerde von der BH abgelehnt wurde und dass somit alles rechtens war. Verstehen tue ich es aber überhaupt nicht. Ich habe ja in der Beschwerde angeführt, in der Kooperationsvereinbarung geht es um das Kieswerk, um nicht mehr und nicht weniger. Für mich ist das eine klare Befangenheitsgeschichte“, kommentiert er die Causa um die Vizebürgermeisterin.

Auf eine weitere Sache macht Willi Witzemann aufmerksam: „Es gibt eine klare Reihenfolge in der Liste der Gemeindevertreter, die durch die Wahl festgelegt ist. In einem solchen Fall rücken die Ersatzmitglieder der Liste vor. Wenn nun zu viele AVP-Vertreter ausfallen, rücken Helmut Komposch und Bernd Schnetzer nach. Die dürfen nicht übergangen werden“, zeigt Witzemann auf. Diese sind ausgetreten – so wie Herbert Sohm, der als Fraktionsloser in der Gemeindevertretung aktiv bleibt.
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Er, Komposch und Schnetzer sind zwar für die AVP-Fraktion gewählt, aber aus dieser ausgetreten und jetzt Initiatoren der Bürgerinitiative Naherholungsgebiet. Diese setzt sich gegen die von der AVP geplante Lkw-Straße im Altacher Ried ein. Würde nun Müller abtreten, rücken alle Ersatzmitglieder um einen Listenplatz nach, zeigt der Gemeindevertreter auf. Im Falle einer Abstimmung über die Straße könnte das zu einem Problem für die AVP werden: Sind alle drei ausgetretenen Gemeindevertreter in der Sitzung, hat die Fraktion keine absolute Mehrheit mehr. „Dann gibt’s Rambazamba“, stellt Witzemann fest. Denn, wie in der Grafik ersichtlich ist: Die AVP hat keine absolute Mehrheit mehr, wenn alle drei ausgetretenen Mitglieder in der Gemeindevertretung dabei sind.
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Eigene Entscheidung
Robert Müller selbst erklärt der NEUE, er verzichte aus privaten Gründen derzeit auf Gemeindevertretungssitzungen. „Das war eine korrekte, klare Abmachung. Ich möchte persönlich entscheiden, wann ich austrete“, betont er. Bald werde er mit dem Bürgermeister ein Gespräch über die Situation führen und über seine Zukunft entscheiden.