Vorarlberg

Strittiger Verkauf von Firmenanteilen: Erbin fordert 1,49 Millionen Euro

09.07.2024 • 06:00 Uhr
Strittiger Verkauf von Firmenanteilen: Erbin fordert 1,49 Millionen Euro
hartinger

Klägerin behauptet in anhängigem Zivilprozess, ihre Mutter sei alkoholkrank und deshalb bei zu billigem Verkauf der Anteile an beklagtes Unternehmen geschäftsunfähig gewesen.

Die Mutter der Klägerin verkaufte 2003 ihre Anteile an einer Vorarlberger GmbH um 1,49 Millionen Euro. Diesen Betrag fordert die Klägerin als Alleinerbin ihrer 2008 verstorbenen Mutter jetzt in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von dem beklagten Unternehmen, an das die Firmenanteile abgetreten wurden.

In dem Rechtsstreit verlangt die Alleinerbin nun die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Abtretung der Firmenanteile. Das bestätigte am Montag auf Anfrage Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer. Denn die Gesellschafterin sei beim Verkauf der Firmenanteile wegen ihrer schweren Alkoholerkrankung geschäftsunfähig gewesen, entnahm Nußbaumer der Klage. Demnach soll die alkoholkranke Mutter der Klägerin bei der Abtretung der Anteile an die GmbH nicht gewusst haben, was sie tat.

Ärztliches Privatgutachten

Die Klage stütze sich unter anderem auf ein privates neurologisch-psychiatrisches Gutachten, so der Leiter der Medienstelle des Landesgerichts. In dem Privatgutachten werde der Mutter der Klägerin beim Verkauf der Firmenanteile Geschäftsunfähigkeit bescheinigt.

Das beklagte Unternehmen beantragt die Abweisung der Klage. Die beklagte Partei habe bei der Abtretung der Firmenanteile sehr wohl einen geschäftsfähigen Eindruck gemacht, zitierte Nußbaumer aus der Klagebeantwortung. Die Firma argumentiere auch damit, dass das private Gutachten erst sieben Jahre nach dem Tod der Verkäuferin der Anteile erstellt worden sei und sich vor allem auf Aussagen von Familienangehörigen stütze.

Firmenanteile zu billig verkauft

Am Montag fand am Landesgericht die jüngste, aber noch nicht letzte Verhandlung statt. Zivilrichterin Sieglinde Stolz kündigte an, ein neurologisches-psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen.

Der Klagsvertreter behauptete in der Verhandlung am Montag, die Mutter der Klägerin habe die Firmenanteile viel zu billig verkauft. Der tatsächliche Wert wäre um 20-mal höher gewesen.

Alkoholmissbrauch

Ein Onkel der Klägerin sagte am Montag als Zeuge, er habe der Mutter der Klägerin vergeblich vom Verkauf der Firmenanteile abgeraten. Aber mit der starken Alkoholikerin sei kein vernünftiges Gespräch möglich gewesen. Sie habe nichts gesagt und nur gekichert. Er habe sie vergeblich darauf hingewiesen, dass sie von der jährlichen Ausschüttung des Vorarlberger Unternehmens von seinerzeit ein bis zwei Millionen Schilling gut leben hätte können.