Mord an Janine G. nicht verhindert: Jetzt wird die Strafe bekämpft

Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen die bedingte Haftstrafe von zwei Monaten für den 22-Jährigen, der in seiner Lustenauer Wohnung beim Erwürgen von Janine G. tatenlos zugesehen haben soll.
Wegen der Unterlassung der Verhinderung einer Straftat wurde der 22-jährige Zweitangeklagte am vergangenen Mittwoch in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von zwei bedingten, nicht zu verbüßenden Haftmonaten verurteilt.
Angeklagter verzichtete auf Rechtsmittel
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe Strafberufung angemeldet. Das teilte am Montag auf Anfrage eine Sprecherin des Landesgerichts mit. Verteidiger Sanjay Doshi sagte, sein Mandant habe auf Rechtsmittel verzichtet.

Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck über das Strafmaß entscheiden. Das Strafgesetzbuch sieht für das Vergehen bis zu zwei Jahre Gefängnis vor.
Fünf Geschworene von Schuld überzeugt
Fünf der acht Feldkircher Geschworenen waren der Ansicht, dem Zweitangeklagten wäre es zumutbar gewesen, am 3. März 2022 in seiner Lustenauer Wohnung beim Erwürgen der 30-jährigen Lustenauerin durch den 28-jährigen Erstangeklagten nicht nur tatenlos zuzusehen. Demnach hätte der Zweitangeklagte zumindest schreien oder den Notruf betätigen müssen. Der Zweitangeklagte sagte, er habe nichts unternommen, weil er sich in einer Schockstarre befunden und Angst davor gehabt habe, vom Erstangeklagen tätlich angegriffen oder sogar getötet zu werden.

Rechtskräftig freigesprochen wurde der Zweitangeklagte vom Vorwurf der Störung der Totenruhe. Weil Staatsanwalt Markus Fußenegger dazu die Anklage zurückzog und die Anklage gegen den Erstangeklagten auf schwere Nötigung ausdehnte. Da der 28-jährige Unterländer den Lustenauer mit einer Morddrohung dazu gezwungen haben soll, sich am Wegschaffen des Leichnams der erwürgten Frau zu beteiligen. Sieben der acht Geschworenen sprachen den Erstangeklagten letztlich aber von der schweren Nötigung frei.
Erstangeklagter wegen Mordes in Haft
Schuldig gesprochen wurde der Erstangeklagte wegen Mordes, Störung der Totenruhe und Verleumdung. Demnach hat der Arbeitslose seine 30-jährige Gläubigerin erwürgt, deren Leiche in einem Lustenauer Riedgraben abgelegt und den Zweitangeklagten als Mörder der Frau verleumdet.

Der Vorbestrafte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und zu Trauerschmerzengeldzahlungen von 50.000 Euro an die Familie der Getöteten. Der vorerst in Feldkirch verbleibende Untersuchungshäftling bekämpft das nicht rechtskräftige Urteil mit Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Schmerzengeldzahlungen.