Rechtsstreit zwischen WKV-Vize und ihrem ehemaligen Arbeitgeber

Im Streit zwischen Immo-Unternehmerin Petra Kreuzer und ihrem ehemaligen Arbeitgeber F.M. Hämmerle nähert sich die dritte Verhandlungsrunde.
Die WKV-Vizepräsidentin und Immobilienunternehmerin Petra Kreuzer ist in einen Rechtsstreit mit ihrem früheren Arbeitgeber, der ebenfalls im Immobilienbereich tätigen F.M. Hämmerle Holding AG aus Dornbirn, verwickelt. Das bestätigten beide Seiten auf Anfrage der wpa. Der Rechtsstreit läuft seit dem Vorjahr und hat bereits zwei Verhandlungsrunden hinter sich. Im November 2024 steht die nächste Verhandlung in diesem Zivilprozess an.
Petra Kreuzer war zwischen 2014 und 2022 als Vorständin der F.M. Hämmerle Holding AG tätig. Gleichzeitig führte Kreuzer auch ihr eigenes Unternehmen Kreuzer Immo Solution GmbH in Dornbirn weiter. Das war so mit ihrem Arbeitgeber in ihrem Dienstvertrag vereinbart und grundsätzlich gestattet.
Allerdings hat F.M. Hämmerle im Vorjahr seine frühere Vorständin geklagt. Und dabei geht es im Kern genau um diesen Dienstvertrag und was Kreuzer im Rahmen dessen habe tun dürfen und was nicht. Es geht also um die Auslegung der Konkurrenzklausel. Denn Kreuzer hat während ihrer Tätigkeit als Vorständin persönlich beziehungsweise über ihr eigenes Unternehmen eine hochwertige Liegenschaft im Dornbirner Villenviertel erworben.
Gegen Konkurrenzklausel verstoßen?
Nach Ansicht von F.M. Hämmerle hat sie mit diesem persönlichen Grundstückskauf gegen die Konkurrenzklausel in ihrem Dienstvertrag verstoßen, weil sie dieses Grundstück zuerst F.M. Hämmerle hätte anbieten müssen. Kreuzer steht unterdessen auf dem Standpunkt, dass dieser persönliche Liegenschaftskauf sehr wohl von ihrem Dienstvertrag gedeckt gewesen sei.
Petra Kreuzer erklärte auf wpa-Anfrage, dass ihr dieses Grundstück in Dornbirn nur persönlich zum Kauf angeboten worden sei und nicht als Vorständin von F.M. Hämmerle. Sie habe auch keinen Vermittlungsauftrag von den Vorbesitzern gehabt, weshalb sie es zum damaligen Zeitpunkt gar nicht F.M. Hämmerle zum Kauf hätte anbieten können. Im Zuge des nunmehrigen Rechtsstreites habe sie F.M. Hämmerle die ihr gehörende Liegenschaft nach Rücksprache mit den Vorbesitzern zum Kauf angeboten. Das Angebot sei von F.M. Hämmerle jedoch abgelehnt worden, verbunden mit der Forderung nach einer höheren Geldsumme, damit der Zivilprozess eingestellt werden kann, so Kreuzer. Das habe sie abgelehnt.
Tobias Forer-Pernthaler, Vorstand der F.M. Hämmerle Holding AG und Nachfolger von Petra Kreuzer in dieser Funktion, erklärte auf wpa-Anfrage, dass es im Kern darum gehe, ob Kreuzer gegen die Konkurrenzklausel in ihrem Dienstvertrag verstoßen habe oder nicht. Als Vorstand sei es seine Verpflichtung gegenüber den Aktionären, hier Rechtssicherheit zu bekommen. Er bestätigte auch, dass F.M. Hämmerle das Angebot von Petra Kreuzer, die Liegenschaft in Dornbirn jetzt zu kaufen, abgelehnt habe. Dies sei aufgrund der zu hohen Preisvorstellungen von Kreuzer erfolgt, so Forer-Pernthaler.
Beide Seiten betonen Bereitschaft zum Vergleich
Angesichts der bevorstehenden dritten Verhandlungsrunde im November und der Ungewissheit, wie das Gericht die Sache mit dem Dienstvertrag sehen wird, betonen beide Seiten jedoch ihre Bereitschaft, das Problem im Rahmen von Vergleichsgesprächen aus der Welt zu schaffen. “Ich bin sehr daran interessiert, diese Angelegenheit im Rahmen eines für beide Seiten akzeptablen Vergleiches abzuschließen”, so Forer-Pernthaler. Dementsprechend äußerte sich auch Petra Kreuzer. Jetzt dürfte es darauf ankommen, wer vor der dritten Verhandlung den nächsten Schritt macht.
wpa/red