Feuerzeug angezündet: Kollegin fing Feuer

Diversion mit Arbeitsstunden für 43-Jährigen Angeklagten, der durch grob fahrlässiges Handeln eine junge Frau in Brand gesetzt hat.
Der folgenschwere Unfall ereignete sich am 11. Juni in Lustenau. Aus einer geschulterten Motorsense rann aus dem offenen Verschluss Benzin über die Kleidung einer Arbeiterin und auf den Boden. Ein neben ihr stehender Arbeitskollege zündete sein Feuerzeug an. Daraufhin entstand eine Stichflamme. Das Feuer erfasste die junge Frau und fügte ihr Verbrennungen zweiten Grades im Bereich des Gesäßes zu.
Höchststrafe zwei Jahre
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung gegen den 43-Jährigen, der das Feuer verursacht hat. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis betragen.
Aber Richter Dietmar Nußbaumer gewährte dem unbescholtenen Angeklagten am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn der 43-Jährige innerhalb von sechs Monaten kostenlos 120 gemeinnützige Arbeitsstunden verrichtet, der Geschädigten als Teilschadenersatz 500 Euro bezahlt und dem Gericht an Verfahrenskosten 100 Euro, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden.
Der von Oliver Diez verteidigte Angeklagte war mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Damit bleibt ihm eine drohende Vorstrafe erspart. Der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Zeuge widerspricht Angeklagtem
Der Angeklagte war vor Gericht einsichtig und übernahm Verantwortung für sein Fehlverhalten. Der Unterländer sagte, er hätte das Feuerzeug in der Nähe des vergossenen Benzins nicht anzünden sollen. Er habe sich drei Meter von seiner Arbeitskollegin entfernt eine Zigarette anzünden wollen.
Ein Zeuge sagte vor der Polizei, der Angeklagte habe sich keine Zigarette anzünden wollen. Stattdessen habe der Angeklagte versucht, mit der Flamme aus dem Feuerzeug die Benzinlache auf dem Boden zu trocknen.
Zivilprozess steht noch aus
Richter Nußbaumer merkte an, er habe sich deshalb gegen eine Geldbuße entschieden, weil der Angeklagte zivilrechtlich noch mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert werde. Die verletzte Frau sagte, sie habe sich sechs Wochen lang im Krankenstand befunden. Sie werde vom Angeklagten zivilrechtlich Schadenersatz fordern. Noch sei unklar, ob sie bleibende Narben davontragen werde oder nicht.
Der Angeklagte merkte an, er sei sofort helfend eingeschritten, als seine Arbeitskollegin Feuer gefangen habe. Mit seinen Händen habe er das Feuer gelöscht. Dabei habe er sich verletzt.