Erstinstanzliches Urteil gegen Arzt aufgehoben

Ein Facharzt wurde in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Berufungsgericht hob das Urteil auf und ordnete einen neuen Prozess an.
Der niedergelassene Facharzt hat nach Ansicht des im ersten Rechtsgang zuständigen Strafrichters den Tod des 43-jährigen Patienten zu verantworten. Wegen fahrlässiger Tötung wurde der unbescholtene Angeklagte im September 2023 am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 26.000 Euro (260 Tagessätze zu je 100 Euro) verurteilt.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob jetzt das Urteil auf und ordnete einen neuen Prozess mit einem anderen Strafrichter am Landesgericht an. Damit wurde wegen Nichtigkeit der Berufung des von Horst Lumper und Lisa Marie Ramsauer-Mitteregger verteidigten Angeklagten Folge gegeben.
Atemstillstand
Der Facharzt führte am 6. Dezember 2021 in seiner Ordination eine Magenspiegelung bei einem Patienten durch, der dafür ein Narkosemittel erhielt. Nach der Endoskopie kam es in der Praxis beim Patienten zu einem akuten Sauerstoffmangel mit Atemstillstand. Danach unterließ es der Arzt nach den gerichtlichen Feststellungen im ersten Prozess, die notwendigen Gegenmaßnahmen zu setzen. Indem er den 43-Jährigen nicht intubierte und damit nicht auf notwendige Art und Weise mit Sauerstoff versorgte. Und weil der Mediziner auch keine Herzdruckmassage vornahm. Der Richter stützte sich dabei auf das gerichtliche Gutachten eines Anästhesisten und Notfallmediziners.
Der Sachverständige meint, hätte der Angeklagte eine Intubation und eine Herzdruckmassage vorgenommen, wäre der Patient wohl am Leben geblieben. Der türkischstämmige 43-Jährige starb am 11. Dezember 2021 im Landeskrankenhaus Feldkirch.
Verfahrensmangel
Dem Antrag der Verteidigung auf ein gastroenterologisches Gerichtsgutachten eines Facharztes für Magen-Darm-Erkrankungen wurde am Landesgericht nicht stattgegeben. Das war für das Oberlandesgericht ein Verfahrensmangel, der zur Aufhebung des Urteils führte. Im neuen Prozess wird im Auftrag des Oberlandesgerichts ein Gutachten eines Gastroenterologen einzuholen sein. Zudem hält das Berufungsgericht ein ergänzendes Gutachten des Anästhesisten für notwendig, weil mehrere Fragen nicht ausreichend beantwortet seien.
Der Angeklagte sagte im ersten Prozess, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Weil er alles getan habe, um das Leben des Patienten zu retten. So habe er ihm sofort eine Adrenalinspritze verabreicht und ihm eine Sauerstoffmaske aufgelegt. Und er habe gleich den Notarzt rufen lassen.