Vorarlberg

Motorboot kollidierte mit Passagierschiff

27.02.2025 • 14:58 Uhr
MS St. Gallen
Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich auf dem MS St. Gallen zahlreiche Passagiere. Symbolbild: vol.at/Archiv Kühmaier

Bei dem Unfall auf dem Bodensee wurde niemand verletzt. Der Vorarlberger Bootsbesitzer fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz von der Schweizerischen Bodenseeschifffahrtsgesellschaft.

Auf dem Bodensee vor der deutschen Ortschaft Langenargen stießen am 30. Juli 2023 ein Motorboot eines Vorarlbergers und das Schweizer Passagierschiff MS St. Gallen zusammen. Bei der seitlichen Kollision der beiden in annähernd dieselbe Richtung fahrenden Schiffe wurde niemand verletzt. Beide Boote wurden beschädigt.

Bootsbesitzer übernimmt Verantwortung zur Hälfte

Der Vorarlberger Bootsbesitzer beziffert seinen inzwischen behobenen Schaden mit 50.000 Euro. Eingeklagt hat er 25.000 Euro. Denn der klagende Vorarlberger Bootsbesitzer übernehme zur Hälfte die Verantwortung für den Unfall, sagt Klagsvertreter Horst Lumper. Weil der Kläger dem Passagierschiff den Vorrang genommen habe. Allerdings hätte das sich von hinten annähernde Schweizer Motorschiff ausweichen und so den Zusammenstoß verhindern können.

Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch hat am Donnerstag begonnen. Die Verhandlung wurde zur Erstellung eines Gutachtens erstreckt. Ein Vorarlberger Sachverständiger soll Auskunft zu Unfallhergang, Verschulden, entstandenen Schäden und zur Frage geben, ob und wie der Unfall vermieden hätte werden können.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Absage für gütliche Einigung

Zivilrichterin Claudia Lüthi fragte zu Beginn der Verhandlung, ob eine gütliche Einigung möglich sei. „Nein“, antwortete der Geschäftsführer der beklagten Schweizerischen Bodenseeschifffahrtsgesellschaft, die die MS St. Gallen betreibt.

Die anwaltlich von Claus Brändle vertretene beklagte Partei beantragt die Abweisung der Klage, weil das Alleinverschulden den Kläger treffe. Der Motorbootlenker habe gegen die Vorschriften der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) verstoßen. Demnach habe ein Passagierschiff Vorrang vor anderen Booten.

Das Passagierschiff sei unmittelbar vor der Kollision schon beinahe zum Stillstand gekommen, behauptet die beklagte Partei. Die Gegenforderung an den Kläger beträgt 17.000 Euro. Weil man das Kursschiff für die Reparatur an Land bringen haben müsse.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz habe im Strafverfahren den Vorarlberger Bootsbesitzer zu einer Geldzahlung verpflichtet, berichtete Klagsvertreter Lumper.

Aus formalrechtlichen Gründen wird am Landesgericht nicht darüber verhandelt, ob das Gericht in Feldkirch überhaupt für die zivilrechtliche Klagsforderung zuständig ist. Die beteiligten Rechtsanwälte merkten an, es wäre interessant gewesen, auch darüber zu streiten, welcher Anrainerstaat für den Unfall auf dem Bodensee zuständig ist.