170.000 Euro an Zinsen für Schulden bei ÖGK

Unternehmen schuldet der Österreichischen Gesundheitskasse laut Gericht hohe Summe für Verzugszinsen für jahrelang nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge für Dienstnehmer.
Jahrelang nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge für drei Dienstnehmer kommen ein auch in Vorarlberg tätiges Unternehmen aus Liechtenstein zur Arbeitskräfteüberlassung teuer zu stehen. Die Landesstelle Vorarlberg der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) forderte nach vier vorgenommenen gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben für den Zeitraum zwischen 2006 und 2017 insgesamt 394.000 Euro an Beiträgen zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Inzwischen wurde diese hohe Summe in Raten bezahlt.
Verzugszinsen Streit
Offen sind allerdings noch 170.000 Euro an Verzugszinsen für lange nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge. Dazu bekämpfte das Unternehmen den Bescheid der ÖGK vom Oktober 2024, bislang ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wies jetzt die Beschwerde als unbegründet zurück. Die Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.
Die im ÖGK-Bescheid bekämpften Verzugszinsen würden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu recht bestehen und seien nicht verjährt, meint das Bundesverwaltungsgericht.
Berechnung
Die Verzugszinsen beliefen sich zeitweise auf 7,8 Prozent und inzwischen auf 4,6 Prozent, so das BVwG. Ursprünglich setzte die ÖGK die Höhe der Verzugszinsen mit 95.000 Euro fest. Die Summe erhöhte sich auf 170.000 Euro, weil der Betrag nicht bezahlt und die offenen Sozialversicherungsbeiträge über Jahre hinweg nur in Raten abgeführt wurden. Dass auch für die Ratenzahlungen für das Kapital Verzugszinsen fällig werden, habe die ÖGK stets angeführt, so das Gericht.
Das Unternehmen behauptet Begründungsmängel im Bescheid und Fehler bei der Berechnung der Verzugszinsen. Welche Berechnungsfehler der ÖGK unterlaufen seien, werde aber in der Beschwerde nicht angeführt, heißt es im Erkenntnis des Gerichts. Die ÖGK habe die gesetzlichen Grundlagen für das Anfallen von Verzugszinsen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) korrekt angeführt.
Sozialversicherungspflicht
Dass Sozialversicherungspflicht für die Dienstnehmer in Österreich besteht, bekämpfte das Unternehmen aus Liechtenstein bis hinauf zum Verwaltungsgerichtshof, allerdings ohne Erfolg.
2021 beantragte das Unternehmen die Herabsetzung der Verzugszinsen auf 24.000 Euro. Wieder wurde der Instanzenweg ausgeschöpft. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte 2023 den ablehnenden ÖGK-Bescheid.