Vorarlberg

Eigentümervereinigung warnt vor Eingriffen in freie Mieten

03.04.2025 • 16:46 Uhr
1654410982
1654410982

Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) fürchtet “katastrophale” Auswirkungen – vor allem in Bundesländern wie Vorarlberg mit vielen freien Mietverhältnissen.

Die Übergriffigkeit des Staates gegenüber privaten Grundstücks- und Immobilienbesitzerinnen und -besitzern nimmt in Österreich immer mehr zu. Neben den in vielen Gemeinden eingeführten Leerstandsabgaben wurde jüngst ein Beispiel aus Innsbruck bekannt, wo die Stadtregierung ein Bauverbot über 23 private Grundstücksflächen verhängt hat, um sie anschließend in Vorbehaltsflächen für sozialen Wohnbau umzuwidmen. Gleichzeitig plant die neue Bundesregierung – mit Zustimmung von ÖVP und Neos – zukünftig auch regulierende Eingriffe in Mietverträge mit frei festgelegtem Mietzins vorzunehmen.

“Damm- und Tabubruch”

Bei der Vorarlberger Eigentümervereinigung spricht VEV-Präsident und Rechtsanwalt Markus Hagen in dem Zusammenhang von einem bevorstehenden “Damm- und Tabubruch”, der in bislang unbekannte Dimensionen vorstoße. “Gerade in einem Bundesland wie Vorarlberg mit vielen Verträgen mit frei vereinbartem Mietzins hätte so eine Regelung katastrophale Auswirkungen”, sagt Hagen im wpa-Gespräch. Die Regierung erreiche mit diesem Vorgehen genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich bezwecke. “Das Angebot an Mietwohnungen mit freien Mietverträgen wird zurückgehen und sich so der Druck auf den Wohnungsmarkt weiter verstärken.”

Eigentümervereinigung warnt vor Eingriffen in freie Mieten
Rechtsanwalt und VEV-Präsident Markus Hagen. website

VEV rät: Im freien Bereich mit Neuvermietungen abwarten

Hagen begründet seine Prognose damit, dass schon allein die Ankündigung bei vielen privaten Vermieterinnen und Vermieter – und damit seien nicht die großen, professionellen Vermieter mit eigenen Rechtsabteilungen gemeint – die Alarmglocken habe schrillen lassen. “Niemand weiß, was für Eingriffe kommen und wie umfassend sie werden.” Diese Verunsicherung führe zu einer spürbaren Zurückhaltung, was die geplante Vermietung einer Immobilie im Bereich der freien Mietzinsbildung betreffe. “Als VEV können wir den Eigentümerinnen und Eigentümern auch nur dazu raten, mit einer Neuvermietung abzuwarten, bis klar ist, was da wirklich kommt. Und auch danach sollte man sehr vorsichtig bleiben.”

Prognose: Mehrere Eingriffe werden folgen

Für Immobilienexpertinnen und -experten sei nämlich schon jetzt klar, dass sich so ein Eingriff nicht auf eine Deckelung der Inflationsanpassung bei freien Mieten beschränken werde. Denn diese Deckelung oder gar Aussetzung könne leicht durch einen von Beginn an höher angesetzten Mietzins ausgehebelt bzw. kompensiert werden. “Um hier eine Wirkung zu erzielen, bräuchte man auch gesetzliche Regelungen für die Höhe des ‘freien’ Mietzinses selbst, was einen weiteren gravierenden Eingriff in die Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer darstellen würde”, so Hagen. Zudem wisse man niemals, wie viele Eingriffe der Politik noch folgen werden. “Hier wird die pure Rechtsunsicherheit verbreitet und das ist hochgradig investitionsfeindlich.”

Inflationsanpassung ist keine Erhöhung des Mietzinses

Hagen kritisiert in dem Zusammenhang auch die in der öffentlichen Diskussion immer wieder vorkommende Vermischung von Inflationsanpassung und Mietzinserhöhung. “Eine Inflationsanpassung ist keine Erhöhung des Mietzinses, sondern eine Anpassung des Mietzinses an die Entwicklung der Geldentwertung. Im Verhältnis zur Geldentwertung bleibt der Mietzins dadurch so gesehen stabil.” Wer eine Deckelung oder Aussetzung der Inflationspassung fordere, der fordere damit auch eine reale Einkommensminderung bzw. einen Kaufkraftverlust für Vermieterinnen und Vermieter.

“Frei” ist nur die Festsetzung des Mietzinses

Denn gleichzeitig müssten sich Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen mit freiem Mietzins an das Mietrechtsgesetz und das ABGB halten, wo ihre Verpflichtungen genau geregelt sind, etwa was Erhaltungen, Reparaturen und Sanierungen betrifft. Denn “frei” sei lediglich die Mietzinsbildung. Abgesehen davon komme das Mietrechtsgesetz auch bei “freien” Mieten voll zur Anwendung. Zudem seien die Eigentümer uneingeschränkt von steigenden Sanierungs- und Baukosten konfrontiert. “Aber man will, dass sie die Mieten nicht oder kaum an die Inflation anpassen dürfen, während Löhne und Gehälter und auch die Preise ansteigen.”

Vorschlag: Abgemildertes Mietrecht für “kleine” Vermieter

Der VEV-Präsident schlägt in dem Zusammenhang die Einführung einer rechtlich deutlich abgemilderten Regelung für “kleine” Vermieterinnen und Vermieter vor. Das wären Privatpersonen, die nur ein oder zwei Wohnungen vermieten, aber von der Strenge des Mietrechtes bislang gleich stark betroffen sind wie Immobilienkonzerne. “Bei einem Pensionisten, der eine Wohnung vermietet, kann schon ein defektes Dach in Verbindung mit irgendwelchen Eingriffen in seinen Mietvertrag zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko werden.”

Und wenn abertausende kleine private Vermieterinnen und Vermieter in Österreich zukünftig lieber auf eine Vermietung verzichten, dann diene das mit Sicherheit nicht dem Wohnungsangebot, sondern verschärfe den Wohnungsmangel noch zusätzlich, sagt Hagen.

wpa/red.