Vorarlberg

Fünfstelliger Deal mit gekündigtem Chief Operator Officer

04.04.2025 • 16:30 Uhr
Fünfstelliger Deal mit gekündigtem Chief Operator Officer
Der COO ging gerichtlich gegen die Kündigung vor. canva/hartinger

Mit einer fünfstelligen Summe als Abgangsentschädigung soll der Arbeitsprozess am Landesgericht ohne Urteil beendet werden.

Der Chief Operating Officer (COO) des Unternehmens aus dem Bezirk Feldkirch erhielt schon nach zehn Monaten eine Dienstgeberkündigung. Weil er die Erwartungen nicht erfüllt haben soll. Dagegen ging der operative Geschäftsführer am Arbeitsgericht mit einer Kündigungsanfechtung vor.

Prozesskosten aufgeteilt

In der vorbereitenden Tagsatzung, mit der der Arbeitsprozess am Freitag am Landesgericht Feldkirch begann, einigten sich die Streitparteien auf eine Zahlung zur Beendigung des Verfahrens ohne Urteil. Die einvernehmliche Regelung sieht vor, dass das beklagte Unternehmen seinem ehemaligen COO brutto 35.000 Euro als Abgangsentschädigung bezahlt. Jede Streitpartei kommt für die eigenen Prozesskosten auf.

Zur Vermeidung von Gerichtsgebühren wurde kein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen. Der Vereinbarung zwischen dem klagenden Ex-Mitarbeiter und dem beklagten Unternehmen wird außergerichtlich schriftlich fixiert werden.

Klagsvertreter Clemens Achammer forderte zunächst sechs Brutto-Monatsgehälter. Der Geschäftsführer des Unternehmens bot zuerst nur zwei Monatsgehälter an.

Kündigung, weil zu oft krank

Der COO bezog für seine 80-prozentige Auslastung ein Brutto-Monatsgehalt von rund 8600 Euro. Die Dienstgeberkündigung bekämpfte er vor allem mit dem Argument der Sozialwidrigkeit. Denn er sei nun bereits 58 Jahre alt und werde wohl keinen gleichwertigen Job mehr finden. Die Kündigung sei nur deshalb erfolgt, weil er zu oft krank gewesen sei.

Beklagtenvertreter Gerhard Scheidbach wies darauf hin, dass die sechsmonatige Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen sei. Der COO sei nach der Dienstgeberkündigung sofort freigestellt worden. Er befinde sich deshalb in der komfortablen Position, sechs Monate lang nicht arbeiten zu müssen und dennoch die hohen Gehälter beziehen zu können.

Die Vergleichsverhandlungen scheiterten beinahe an einer Differenz von einem halben Brutto-Monatsgehalt.