Vorarlberg

Krebstumor übersehen: Patient klagt Ärzte

04.04.2025 • 14:46 Uhr
WG: Liebevoll und Feingefühl - voller Einsatz für die kleinsten Patienten am Krankenhaus Dornbirn
Die beklagten Radiologen sollen bei zwei Untersuchungen Lymphknotenmetastasen übersehen haben. symbolbild/stadt dornbirn

Beklagte Radiologen sollen bei zwei Untersuchungen Metastasen bei wiederkehrendem Darmkrebs übersehen haben. Patient fordert in Zivilprozess 150.000 Euro Schmerzengeld.

Was leider passiert sei, sei auch für die beiden beklagten Ärzte eine Katastrophe, sagte Beklagtenvertreter Ernst Dejaco. Die beiden niedergelassenen Ärzte wären bereit, über anstehende Schadenersatzzahlungen der Haftpflichtversicherung hinaus privat Zahlungen an den Patienten zu leisten, teilte der Anwalt mit.

Sein Mandant könne nicht mehr gehen und gelte zu 100 Prozent als invalide, sagte Klagsvertreter Julius Brändle. Der klagende Patient habe am vergangenen Sonntag die für ihn unverträgliche Chemotherapie abbrechen müssen. Der Anwalt des Klägers bat darum, seinen Mandanten rasch einzuvernehmen. Weil man nicht wisse, wie lange seine gerichtliche Befragung noch möglich sei.

Metastasen bei zwei Untersuchungen nicht erkannt

Der Patient wirf den beklagten Radiologen Fehlbehandlungen vor. Weil bei zwei radiologischen Untersuchungen im Februar 2021 und im Februar 2022 bereits vorhandene Lymphknotenmetastasen nicht erkannt worden seien. Fast zwei Jahre lang sei der wiedergekehrte Dickdarmkrebs übersehen worden, sagte Klagsvertreter Brändle.

Erst ein Oberarzt des Landeskrankenhauses Feldkirch habe am 1.1.203 die Metastasen erkannt, berichtete Brändle. Zu diesem Zeitpunkt sei eine Operation nicht mehr möglich gewesen, weil der Krebs bereits ins Kreuzbein eingewachsen sei. Beim rechtzeitigen Erkennen der Tumorzellen hätte operiert werden können.

Für Gutachten vertagt

Der Kläger fordert 150.000 Euro an Schmerzengeld und die Feststellung der Haftung für künftige Schäden. Mit der vorbereitenden Tagsatzung hat der Zivilprozess am Freitag am Landesgericht Feldkirch begonnen. Richterin Marlene Ender vertagte die Verhandlung zur Erstellung eines onkologischen Gutachtens.

Der Sachverständige soll Auskunft darüber geben, wie die Krebserkrankung verlaufen wäre, wenn die Metastasen bei den radiologischen Untersuchungen erkannt worden wären.

Überlebenschancen statt Heilungschancen

Die Prozessparteien gehen offenbar nicht von Heilungschancen, sondern von Überlebenschancen aus. Klagsvertreter Brändle kündigte an, man werde der Krankenhausbetriebsgesellschaft den Streit verkünden. Weil das Landeskrankenhaus Feldkirch am 1.1.2023 behauptet habe, der Krebspatient könne nicht mehr operiert werden.

Im Februar 2019 wurde beim Kläger erstmals ein Karzinom festgestellt. 2019 wurde am Landeskrankenhaus Bregenz der Dickdarmkrebs operiert. Dabei konnten aber nicht alle Tumorzellen entfernt wurden. Der Darmkrebs trat beim Patienten wieder auf.