Vorarlberg

160.000 Euro an Förderungen erschlichen

08.04.2025 • 18:59 Uhr
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Der Betreiber einer privaten Kinderkrippe muss wegen Förderungsmissbrauchs über 149.000 Euro Schadenersatz leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Symbolfoto: Canva/Hartinger

Förderungsmissbrauch: Betreiber von Kinderbetreuungseinrichtung erschlich sich 160.000 Euro an Fördergeldern von Land und Gemeinde für nicht förderungswürdige Mitarbeiter.

Wegen des Vergehens des Förderungsmissbrauchs wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 3200 Euro am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 300 Euro (200 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt.

Als Schadenersatz hat der Angeklagte dem Land Vorarlberg rund 87.000 Euro zurückzuzahlen und der Standortgemeinde seiner Kinderkrippe rund 62.000 Euro.

Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis

Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Denn der von Hanno Lecher verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Christoph Stadler nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sechs Monaten Haft.

Nicht förderungswürdig

Nach den gerichtlichen Feststellungen ließ sich der Betreiber einer privaten Kinderkrippe aus dem Bezirk Dornbirn zwischen November 2021 und Februar 2024 vom Land und der Standortgemeinde insgesamt rund 160.000 Euro an Fördergeldern zu Unrecht auszahlen. Demnach gab der 38-Jährige in seinen Förderansuchen in der Kinderkrippe nicht pädagogisch tätige Mitarbeiter aus der Administration, der Reinigung und der Hausbetreuung tatsachenwidrig als pädagogische Mitarbeiter an. Förderungswürdig waren nur pädagogische Mitarbeiter.

Dass vom Angeklagten angegebene nicht-pädagogische Mitarbeiter nicht förderungswürdig seien, gehe aus den gesetzlichen Bestimmungen klar hervor, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Die Förderrichtlinien, die auf das Gesetz verweisen, seien allerdings unklar formuliert gewesen. Der Angeklagte habe sich über die klaren gesetzlichen Bestimmungen vorsätzlich nicht informiert. Somit habe er einem Rechtsirrtum unterlegen, der ihm jedoch zum Vorwurf gemacht werden könne.

Wertvoller Dienst für die Gesellschaft

Mit der Betreuung von kleinen Kindern im Alter von bis zu vier Jahren leiste die vom Angeklagten betriebene Kinderkrippe einen wertvollen Dienst für die Gesellschaft, merkte der Strafrichter an. Wegen der hohen Schadenssumme sei eine Geldstrafe nicht ausreichend.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er sei dazu erzogen worden, sich an die Gesetze zu halten. Verteidiger Lecher beantragte einen Freispruch. Denn sein Mandant sei irrtümlich davon ausgegangen, dass er bei seinen Förderansuchen nichts falsch gemacht habe.