Millionen an Glücksspielabgabe hinterzogen: Zwei hohe Geldstrafen

Ex-Ehepaar als Betreiber von Glücksspiellokalen wegen Abgabenhinterziehung verurteilt.
Die Nummer eins im illegalen Glücksspiel in Vorarlberg sei der Erstangeklagte, meint die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Er und seine geschiedene Frau wurden am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wegen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen.
Millionenstrafe
Dafür wurde der vorbestrafte 49-Jährige zu einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt. Über die unbescholtene 43-Jährige wurde eine Geldstrafe von 800.000 Euro verhängt. Sollte er dem Gericht die Geldstrafe nicht bezahlen, müsste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten Haft verbüßen, sie müsste für sechs Monate ins Gefängnis.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Die von Clemens Achammer und Stefan Denifl verteidigten Angeklagten und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Glücksspielabgaben und Umsatzsteuer hinterzogen
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Österreicher türkischer Abstammung mit mehreren von ihm betriebenen Glücksspiellokalen allein zwischen 2016 und 2018 als faktischer Geschäftsführer und Anführer einer Bande 3,2 Millionen Euro an Umsatzsteuer und Glücksspielabgaben hinterzogen. Demnach war die kroatische Zweitangeklagte ebenfalls als faktische Geschäftsführerin in den Glücksspiellokalen tätig.
Zur Abwicklung seiner Glücksspielgeschäfte soll der Erstangeklagte zumeist Unternehmen mit Sitz in Großbritannien gegründet haben, in der Rechtsform einer Limited. Für die Gesellschaften soll er Strohmänner eingesetzt haben, ohne selbst offiziell in Erscheinung treten zu müssen.
Der Erstangeklagte und die Zweitangeklagte sagten vor Gericht, sie seien nicht schuldig, und beantragten Freisprüche. Der Erstangeklagte sagte, er habe im angeklagten Zeitraum mit den drei Firmen nichts zu tun gehabt.