Vorarlberg

Freispruch in Prozess um Geschäftsgeheimnisse

19.08.2025 • 18:18 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Die Beweisergebnisse seien für eine Verurteilung zu wenig, so die Richterin. Hartinger

Laut Urteil kein Nachweis dafür, dass Angeklagter Geld für Verrat von Firmengeheimnissen angeboten hat.

Vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde der unbescholtene und von Rupert Manhart verteidigte Angeklagte am Dienstag am Landegericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richterin Silke Sandholzer, mit dem der Staatsanwalt einverstanden war, ist rechtskräftig.

Für Verurteilung zu wenig

Die Beweisergebnisse seien für eine Verurteilung zu wenig, sagte die Strafrichterin. Nach dem Zweifelsgrundsatz sein ein Freispruch vorzunehmen gewesen. Das Belastungsopfer habe vor Gericht keine klaren Angaben mehr gemacht.

Im Strafantrag wurde dem 64-jährigen Deutschen vorgeworfen, er habe im Auftrag eines Schweizer Investors einem ehemaligen Arbeitskollegen erfolglos eine fünfstellige Geldsumme und einen Job für den Verrat von Geschäftsgeheimnissen angeboten. Der Anklage zufolge hätte der 40-jährige Elektroniker Daten über Produktentwicklungen, Kunden und Lieferanten von zwei Firmen übergeben sollen.

Wenn man die sichergestellten Chatnachrichten zwischen dem Angeklagten und dem Elektroniker lese, stelle sich das Bauchgefühl ein, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugehe, sagte die Richterin. Die gerichtliche Aussage des Zeugen sei aber für einen Schuldspruch zu vage. So habe er vor Gericht etwa nur davon gesprochen, dass der Angeklagte zu ihm gesagt habe, Informationen wären Geld wert.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe seinem gekündigten Ex-Arbeitskollegen lediglich aus sozialen Gründen einen neuen Job angeboten. Sie waren Arbeitskollegen in einer Firma. Dann wechselte der Elektroniker zu einer anderen Firma mit demselben Arbeitgeber. Auch der Angeklagte verließ das Unternehmen. Gegen den Schweizer Investor ist in der Schweiz ein Strafverfahren wegen versuchter Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen anhängig.