Vorarlberg

Antrag auf Notweg als Zufahrt zum Grundstück

02.12.2025 • 16:48 Uhr
Antrag auf Notweg als Zufahrt zum Grundstück
Schon im Schenkungsvertrag habe der zuständige Notar festgehalten, dass unklar sei, ob eine Zufahrt zu dem Grundstück bestehe. Canva/Hartinger

Nachbarinnen verweigern Zufahrt über ihre Liegenschaften zu Baugrundstück. Nun entscheidet Gericht.

Der Immobilienmakler hat 2012 ein Baugrundstück im Leiblachtal geschenkt erhalten. Er wolle auf seiner Liegenschaft ein kleines Haus bauen, sagte der Antragsteller am Dienstag in der letzten Verhandlung am Bezirksgericht Bregenz. Ein Architekt habe einen Plan für das Haus erstellt. Es sei aber noch keine Baueingabe bei der Gemeinde erfolgt. Weil er über keine gesicherte Zufahrt zu seinem Grundstück verfüge.

Denn die beiden Nachbarinnen verweigern dem Immobilienmakler die Zufahrt über ihre Liegenschaften.

Deshalb beantragt der Immobilienmakler nach dem Notwegegesetz die gerichtliche Einräumung eines Notweges. Bezirksrichter Melike Yolsal erklärte am Dienstag nach mehr als einer Stunde die Verhandlung für geschlossen. Ihr Urteil wird schriftlich erfolgen.

Stefan Harg sagte als Anwalt des Antragstellers, der Nutzen für den Grundstückseigentümer mit der gerichtlichen Einräumung eines Notweges überwiege bei Weitem die Beeinträchtigung am Eigentum der Nachbarinnen. Zumal die Grundstücke mit den Häusern der Nachbarinnen gar nicht eingefriedet seien.

Horst Lumper und Rupert Manhart meinen als Anwälte der Antragsgegnerinnen, dem Antragsteller sei kein Notweg zu genehmigen. Zumal sich der Immobilienmakler grob fahrlässig verhalten habe. Denn schon im Schenkungsvertrag aus dem Jahr 2012 habe der zuständige Notar festgehalten, dass unklar sei, ob eine Zufahrt zu dem Grundstück bestehe.

Das Baugrundstück des Antragstellers sei nur 240 Quadratmeter groß, sagte Antragstellerinvertreter Manhart. Der Antragsteller würde aber insgesamt 126 Quadratmeter von den Grundstücken der Nachbarinnen für seine Zufahrt benötigen.

Auch den jüngsten Vorschlag des Antragstellers nahmen die Nachbarinnen nicht an. Er sagte, er benötige nur eine vorläufige Zufahrt während der Bauphase. Danach genüge eine Zufahrt für Fahrräder oder Mopeds.