Der “eigentliche Tunnelbau” steht kurz bevor

Stadttunnel Feldkirch: Mineure, Geologen und Vermesser sind startklar für den Bau der Tunnelröhre. Indes liegt der interne Schriftverkehr zum Baustopp im vergangenen Jahr vor.
In der Felsenau laufen aktuell noch letzte Vorbereitungen, dann soll in wenigen Wochen der Startschuss fallen: Das Kernstück des Stadttunnelbaus steht an – der „eigentliche Tunnelbau“. „Die Tunnelbauarbeiter (Mineure), Geologen und Vermesser sind startklar“, teilt Projektleiter Bernhard Braza auf Anfrage mit.
Lüftungsschacht in Bau
Bereits seit dem 4. Dezember 2025, dem Barbaratag (die heilige Barbara ist Schutzpatronin der Mineure), läuft außerdem der Vortrieb des Lüftungsschachtes am Stadtschrofen. Braza liefert die Daten: „Hier wird ein Vertikalschacht mit etwa 6,5 Metern jeden Tag um circa 80 Zentimeter tiefer in den Berg bis zu einer Endtiefe von 75 Metern getrieben.“

Noch früher, nämlich bereits im November, haben die Bauarbeiten im Bereich hinter dem Schulzentrum Schillerstraße/Duxgasse für das künftige Tunnelportal Altstadt begonnen. „Hier wird das Teilstück zwischen der sogenannten ‚bergmännischen Bauweise‘ und der künftigen Kreuzung Schillerstraße/Stadttunnel/Schulbrüderstraße hergestellt“, schildert Braza. Der Abschluss dieser Etappe ist für Ende 2026 vorgesehen.
Temporärer Lärmschutz
An der Stelle des Portals Tisis ist man noch nicht ganz so weit: Im Bereich der ehemaligen Eni-Tankstelle werden Braza zufolge im Frühjahr erste Bauarbeiten beginnen, ehe im Herbst die eigentlichen Arbeiten am Portal beginnen.
Sowohl beim Portal Altstadt als auch bei jenem in Tisis werden zum Schutz der Anrainer bis zu vier Meter hohe, temporäre Lärmschutzwände aufgestellt, wie der Projektleiter mitteilt.
Teilbaustopp
Verzögert wurde die Umsetzung des umstrittenen Verkehrsprojekts in der Montfortstadt durch einen Teilbaustopp, der vom 27. Mai bis zum 11. November 2025 andauerte. Betroffen war die Baustelleneinrichtung beim Portal Felsenau, konkret die Position zweier Containeranlage, eines Werkstattgebäudes, einer Parkfläche sowie eines Turmdrehkrans. Diese wichen vom ursprünglich eingereichten Projekt für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab.
Über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die NEUE am Sonntag den Schriftverkehr zwischen der UVP-Behörde und der Rechtsvertretung der Projektbeteiligten – die Wiener Anwaltskanzlei Fellner, Wratzfeld & Partner – erhalten. Wie sich aus diesem ergibt, war im Streit um die Aufhebung des Baubescheids insbesondere die Frage zentral, ob es sich um eine erhebliche oder nur geringfügige Abweichung vom UVP-Bescheid handelt – eine juristische Gratwanderung.

Die Rechtsvertretung argumentierte in der Vorstellung gegen den Baustopp-Bescheid am 11. Juni 2025: „Bereits im Zuge der Einreichung wurde in den Unterlagen […] darauf hingeweisen, dass insbesondere die grafischen Darstellungen exemplarisch erfolgen. Dies deshalb, da die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Baustelleneinrichtung naturgemäß von der Abstimmung mit der ausführenden Baufirma abhängig ist und somit in einem späteren Projektstadium erfolgt.“ Die Anwaltskanzlei sah einen „überschießenden Bescheid“ und plädierte unter anderem damit auf Aufhebung des Baubescheids.
Keine strafrechtliche Verfehlung
Auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch beschäftigte sich zwischenzeitlich mit möglichen Verstößen, in diesem Fall ging es um Auflagen aus dem Baubescheid. Eine anonyme Anzeige, die zunächst bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingegangen war, wurde im Mai 2025 überprüft. Das Ergebnis: kein Anfangsverdacht, Einstellung der Ermittlungen.
Der Stadttunnel Feldkirch ist seit jeher umstritten: Befürworter sehen in dem „Entlastungsprojekt“ die dauerhafte Befreiung des Feldkircher Stadtzentrums vom Durchzugsverkehr, das nach Inbetriebnahme des Tunnels aufgewertet werden soll. Initiativen gegen die „Tunnelspinne“ befürchten nachteilige Folgen für die Umwelt und eine Mehrbelastung für das ohnehin angeschlagene Landesbudget. Die Fertigstellung des Stadttunnels muss laut Bescheid bis zum Jahr 2030 erfolgen.