Jung, kriminell, Migrationshintergrund?

61 Prozent der Tatverdächtigen zwischen zehn und 14 Jahren in Vorarlberg sind ausländischer Abstammung. Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer über die Hintergründe und Präventionsmaßnahmen.
Die Jugendkriminalität sei “im wahrsten Sinne des Wortes ein Sorgenkind”, gab Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zu, als er am Dienstag die bundesweite polizeiliche Anzeigenstatistik für 2025 präsentierte. Insbesondere die zehn- bis 14-jährigen Tatverdächtigen “fordern uns besonders”, so Karner. Hier gab es im Vergleich zu 2024 eine Steigerung von 9,4 Prozent, innerhalb der letzten zehn Jahren ist gar mehr als eine Verdoppelung (plus 55 Prozent) in dieser Altersgruppe zu verzeichnen. Dezidiert eine Personengruppe hob der Innenminister heraus: “Es sticht die Anzahl der Anzeigen der syrischen Tatverdächtigen hervor.”
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
In Vorarlberg gab es hierzulande im Vorjahr 498 Tatverdächtige im Altersbereich der zehn- bis 14-Jährigen, 2024 waren es 462. Das ist gleichbedeutend mit einem Höchstwert innert der letzten Dekade, wie nachfolgende Grafik verdeutlicht.

Auf Anfrage teilte die Landespolizeidirektion Vorarlberg der NEUE weitere bundeslandspezifische Daten mit. So waren 304 der 498 Tatverdächtigen in diesem Altersbereich ausländischer Abstammung. Damit ist dieser Anteil in Vorarlberg mit 61,04 Prozent merklich höher als im Bundesschnitt (51,3 Prozent).
Deutsche am häufigsten tatverdächtig
Die meisten fremden Tatverdächtigen in dieser Altersgruppe stammen in Vorarlberg aber mit Abstand aus Deutschland (162), darauf folgen Ukrainer (40) und erst an dritter Stelle Syrer (30). Letztere machen damit einen Anteil von 9,87 Prozent der fremden Tatverdächtigen zwischen zehn und 14 Jahren aus, insgesamt liegt der Anteil in diesem Alterssegment bei 6,02 Prozent.
“Wir haben im Verhältnis zu Wien oder anderen größeren Städten anteilsmäßig deutlich weniger solcher Kinder und Jugendlicher. Die Herausforderung ist, jungen Menschen, die alleine nach Österreich kommen, eine Zukunftsperspektive zur Verfügung zu stellen”, betont Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer. Mit ihm hat die NEUE über die Auffälligkeiten in der Anzeigenstatistik hinsichtlich der unter 14-jährigen Tatverdächtigen gesprochen.

In Bezug auf unbegleitete geflüchtete Kinder sagt Netzer weiter: “Sie brauchen intensivere Begleitung, damit sie nicht gleich in falsche Kreise oder eine Abwärtsspirale geraten. Vor allem, wenn sie ohne Familie da sind, muss der Staat diese Verantwortung wahrnehmen. In solche Kinder und Jugendliche muss mehr investiert werden, denn bei ihnen entfällt der familiäre Background als Auffangsystem und das birgt die Gefahr, dass ein kleiner Teil – nicht alle – kriminell werden könnten.”
Netzer hebt einige Faktoren hervor, die Kinder- und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft in die Kriminalität führen können: “Mangelnde Zukunftsperspektiven, soziale Ausgrenzung und gewisse Bildungsdefizite, die den Übergang ins Arbeitsleben erschweren. Auch wirtschaftliche und psychische Belastungen sind ein Nährboden, der das begünstigt.”
Frühwarnsysteme stärken
Um zu verhindern, dass sich die Abwärtsspirale bis in eine kriminelle Karriere weiterdreht, sieht der Kinder- und Jugendanwalt eine Stärkung der Frühwarnsysteme als essenziell an: “Denn gerade die Intensivtäter, die der Innenminister angesprochen hat, haben eine gewisse Entwicklung hinter sich. Da müssen wir hinschauen: Die Kinder in diesem Alter sind in der Schule, wenn sie nicht dort sind, müssen wir hinterfragen, warum das der Fall ist.” Die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen, Vereinen, aber auch Kinder- und Jugendhilfe müsse gestärkt werden, so Netzer. Auch eine Stärkung von offener Jugendarbeit, Schulsozialarbeit oder Streetworking könne dazu beitragen, junge Menschen frühzeitig aufzufangen.

Immer wieder wird ob der gestiegenen Zahl der eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf oder zehn Jahre gefordert. Netzer hält davon wenig: “Erstens ist es nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention in Einklang zu bringen. Weiters ist es aus unserer Sicht nicht der richtige Ansatz, denn was soll die Verbesserung sein? Bei strafmündigen Jugendlichen, die in Haft kommen, wissen wir aus Erfahrung, dass die Rückfallquote meist höher ist, als wenn präventive Maßnahmen angesetzt werden.” Die Kinder- und Jugendanwaltschaft setze sich nicht dafür ein, dass Fehlverhalten konsequenzlos bleibe, aber: “Wir brauchen Erziehung, Unterstützung und Schutz zugleich und wir müssen uns im Einzelfall anschauen, was der Bedarf ist. Der Erziehungsgedanke, den das Jugendstrafrecht jetzt schon beinhaltet, muss weiterleitend sein.”
(NEUE Vorarlberg Tageszeitung)